Ivana A. aus Steyr war erstaunt, als sie auf Pullovern, die in der Schweiz verkauft werden, ein Foto von sich entdeckte. Die junge Frau hatte das Bild zwar vor einigen Jahren auf Facebook online gestellt, doch wie es dazu kommen konnte, dass ein Modelabel das Foto ohne ihr Einverständnis für gewerbliche Zwecke nutzt, ist ihr ein Rätsel, berichtet der ORF. Denn das Pullover-Selfie wurde zum Fall für den Bürgeranwalt.

Auf dem angeblich bereits 2011 geposteten Selfie ist die junge Frau in dickem Pullover und mit Strickhaube zu sehen. Das Foto verbreitete sich über Facebook rasch weiter, landete angeblich auch auf Instagram und Pinterest. Und von einer dieser Foto-Sammelseiten dürfte der Hersteller des Strickpullovers das Foto genommen haben. Wie es rechtlich damit aussieht, ist nun ein Fall für die Anwälte.

Ivana A. war laut eigenen Angaben "geschockt und sprachlos", als ihre Schwägerin die Strickware mit ihrem Konterfei in einem Geschäft in der Schweiz entdeckte - in einem Laden, der immerhin 150 Filialen hat und auch einen Online-Shop betreibt.

Gemeinsam mit ihrem Anwalt kämpft die Steyrerin nun für eine finanzielle Entschädigung.