Das Landesgericht für Strafsachen hat am Sonntag über den 23-jährigen Afghanen die U-Haft verhängt, der am vergangenen Mittwoch in Wien-Leopoldstadt vier Personen mit einem Messer attackiert und schwer verletzt hatte.

Gegen den Verdächtigen wird von der Staatsanwaltschaft wegen mehrfachen versuchten Mordes ermittelt. Bei diesem Delikt greift grundsätzlich die bedingt-obligatorische U-Haft Platz. Der 23-Jährige war vor dem Journalrichter, der die U-Haft zu prüfen hatte, anwaltlich nicht vertreten. Auch im Hinblick darauf gab sich das Landesgericht bedeckt. "Informationen zu Angaben, die der Verdächtige vor dem Journalrichter gemacht hat, sind nicht möglich", sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn.

Weiterhin gibt es viele offene Fragen zu der Messerattacke in Wien-Leopoldstadt mit vier Schwerverletzten. Der 23-Jährige, dem die beiden Messer-Attacken vom Mittwochabend zur Last gelegt werden, ist bereits 2016 wegen Drogenhandels verurteilt worden. Das hat die Polizei am Samstag bestätigt. Der Mann fasste damals drei Monate bedingte Haft aus.

Der Mann hätte damals womöglich direkt abgeschoben werden können, wie es nun heißt. Stattdessen wurde er aus der Haft entlassen. Dafür soll mangelnder Informationsaustausch zwischen Behörden verantwortlich sein. Laut Justiz gab es kein Ersuchen auf Anschlusshaft, dies hätte vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gestellt werden müssen. Dort will man aktuell zur Sache nichts sagen.

Negativer Asylbescheid

Am Freitag hatte die Behörde bestätigt, dass der Mann sich von August bis Dezember 2017 - wegen Drogenhandels - in Klagenfurt in Strafhaft befunden hatte. Seit damals habe er sich eigenen Angaben zufolge in "szenetypischen Gegenden" aufgehalten, sagte Polizeisprecher Harald Sörös. Laut Innenministerium hatte er einen negativen Asylbescheid. 

Der 23-Jährige hat am Mittwoch in der Praterstraße zunächst ein Ehepaar und dessen Tochter durch Messerstiche lebensbedrohende Verletzungen zugefügt und kurz danach auf dem Praterstern einen Landsmann attackiert. Den hatte der 2015 als Flüchtling nach Österreich gekommene Asylwerber für seine Drogensucht verantwortlich gemacht. Die Opfer befinden sich mittlerweile außer Lebensgefahr. 

"Schiefe Optik"

Polizeipräsident Gerhard Pürstl hatte noch am Donnerstagabend - ehe die Strafhaft bekannt wurde - öffentlich erklärt, der Mann habe von 2016 bis zu seiner Festnahme nach den Messer-Attacken als U-Boot gelebt. Behördenintern räumt man eine "schiefe Optik" ein. "Der Präsident hat zu diesem Zeitpunkt nichts von der Strafhaft gewusst", sagte ein Beamter, der nicht namentlich zitiert sein will, zur APA.