Cannabis (Hanf) ist zur Arzneipflanze des Jahres 2018 gewählt worden. Es enthält mehr als 500 Inhaltsstoffe. Der Wirkstoff Tetrahydrocannabiol (THC) wird in verschreibbaren Produkten etwa zur Tumorschmerzbehandlung bzw. gegen Übelkeit bei Krebsbehandlung eingesetzt. Bald sind auch Arzneistoffe mit Cannabidiol (CBD) in Österreich erhältlich, die bei Epilepsien und Schizophrenie helfen.

Neben seiner berauschenden Wirkung hat THC auch die Gabe der Schmerzlinderung, weshalb es zusätzlich zu Opioiden bei Tumoren oder in der Palliativmedizin bereits eingesetzt wird, wie Georg Kress von der Abteilung für spezielle Anästhesie und Schmerzmedizin an der MedUni Wien ausführte. "Cannabinoide können starke Opioide keinesfalls ersetzen, aber deren Wirkung steigern und deren Nebenwirkung wie Appetitmangel oder Übelkeit reduzieren", sagte Kress. Arzneimittel mit THC wurden bereits Mitte der 1980er-Jahre in den USA zugelassen, seit den 1990er-Jahren erfolgt der Einsatz auch bei Magersucht bei Tumor- und Aids-Patienten sowie bei schmerzhafter Spastik bei Multipler Sklerose.

Nicht berauschender Inhaltsstoff CBD

CBD ist ein nicht berauschender Inhaltsstoff der Cannabispflanze und unterliegt deshalb weder dem Arzneimittel-, noch dem Suchtmittelgesetz. Neben dem Einsatz bei frühkindlicher Epilepsie und Schizophrenie hilft Cannabidiol bei der Spender-gegen-Empfänger-Reaktion nach einer Knochenmarkstransplantation. Es haben sich auch positive Effekte bei Glioblastomen (Gehirntumor) gezeigt. Dazu sind allerdings laut Kress noch Studien notwendig. Ein erster CBD-Arzneistoff soll in absehbarer Zeit - spätestens im kommenden Jahr - in Österreich auf den Markt kommen, versicherte der Mediziner.

Angebaut wird der Drogenhanf - Faserhanf wird etwa in der Industrie eingesetzt - von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Dort werden die Pflanzen unter streng kontrollierten Bedingungen kultiviert, um deren Inhaltsstoffe für Arzneimittel zu isolieren, sagte Chlodwig Franz von der Veterinärmedizinischen Universität Wien. "Durch eine Ausnahmeregelung ist der medizinische Einsatz von cannabisbasierten Arzneimitteln erlaubt", betonte Brigitte Kopp vom Department für Pharmakognosie der Universität Wien. Durch die dadurch gewonnenen Reinsubstanzen müsse kein Patient in Österreich illegal zu Cannabispflanzen greifen, sagte die Wissenschafterin. Für die Verordnung THC-hältiger Präparate ist ein Suchtgiftrezept - die "Suchtgift-Vignette" - erforderlich.

Die Wahl zur Arzneipflanze wird jedes Jahr vom 2006 gegründeten Netzwerk HMPPA (Herbal Medicinal Products Platform Austria)durchgeführt. Im vergangenen Jahr war das Mutterkraut gekürt worden, das etwa zur präventiven Wirkung bei Migräne eingesetzt wird.