Der Maturareise-Veranstalter DocLX ist zur Unterlassung seiner aggressiven Werbe- bzw. Geschäftspraktiken verurteilt worden. Die Entscheidung des Handelsgerichts Wien erging nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums und ist nicht rechtskräftig.

Hartnäckiges Werben

Laut dem Handelsgericht bewirbt die DocLX Travel Events GmbH ihre Maturareisen unter anderem, indem sie Schüler der vorletzten und letzten Schulstufe in der Schule aufsucht, um sie zu einer Anmeldung zu bewegen. Dabei gehe das Unternehmen äußerst hartnäckig vor, wende sich an einen oder mehrere Schüler einer Klasse via soziale Netzwerke. Durch hartnäckiges und intensives Anschreiben z. B. über WhatsApp erzeuge der Reiseveranstalter einen Gruppendruck, um die Schüler zu einer Buchung zu bewegen. Er stelle auch Zusagen wie Boni und die Übernahme von Stornokosten in Aussicht, die er nicht einhalte.

"Das von Maturareisen angesprochene Publikum ist in geschäftlichen Entscheidungen noch recht unerfahren und daher besonders schutzwürdig. Bei diesen jungen Menschen einen solchen Gruppendruck zu erzeugen und auszunutzen ist unseres Erachtens unlauter", Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI, am Mittwoch in einer Aussendung.