Im Fall des am 9. Oktober 2017 in einer Wiener Kaserne erschossenen Rekruten ist am Montag der tatverdächtige 22-Jährige vom Landesgericht für Strafsachen auf freien Fuß gesetzt worden. Begründet wurde das mit dem Wegfall des dringenden Tatverdachts in Richtung Mord, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn im Gespräch mit der APA erläuterte.

Der zuständige Haftrichter ging demnach nur mehr vom Verdacht auf grob fahrlässige Tötung aus und hielt nach über dreimonatiger U-Haft eine weitere Inhaftierung des bisher unbescholtenen 22-Jährigen für nicht angemessen. An die Enthaftung wurden zwei Auflagen geknüpft. Der junge Mann verpflichtete sich, keine berufliche Tätigkeit beim Bundesheer mehr auszuüben. Außerdem wurde ihm per Weisung der Umgang mit Schusswaffen untersagt.