Weil er am 16. Oktober 2016 seine Zelle in der Justizanstalt Josefstadt in Brand gesteckt hatte, musste sich ein 33-Jähriger im vergangenen August am Wiener Landesgerichts wegen Mordversuchs verantworten. Der Algerier hatte sein Bett angezündet, um seine Verlegung in eine andere Zelle zu erzwingen, dabei hätte er auch den Tod seiner drei Mitgefangenen herbeiführen können.

Die drei Berufsrichter setzten das Urteil jedoch aus, nachdem die Geschworenen im Wiener Landesgericht die auf versuchten Mord lautende Anklage knapp, aber doch verworfen hatten. Deshalb muss das Verfahren heute neu aufgerollt werden.

Die Hauptfrage, ob der Angeklagte mit Tötungsvorsatz gehandelt hatte, beantworteten vier der acht Laienrichter nach mehrstündiger Beratung mit Ja, während sie von vier Geschworenen verneint wurde. Bei Stimmengleichstand ist zugunsten des Angeklagten vorzugehen, so dass der Mordversuch vom Tisch war. Selbst die Frage in Richtung Brandstiftung ging mit 4:4 Stimmen unentschieden aus. Die Berufsrichter unter Vorsitz von Andrea Wolfrum akzeptierten diesen Wahrspruch nicht.

Wahre Prozessserie

Es war nicht die erste Verhandlung gegen den Algerier. In einer ersten Verhandlung hatte ein Schöffengericht ein Unzuständigkeitsurteil gefällt, da die Handlungen des abgelehnten Asylwerbers auch als versuchter Mord qualifiziert werden könnten. Vor dem Geschworenengericht leugnete der 33-Jährige nun einen entsprechenden Vorsatz. Er wollte lediglich erzwingen, zu Landsleuten verlegt zu werden.

Bei dem Feuer wurden die drei Zellengenossen des Mannes schwer, einer sogar lebensgefährlich verletzt. Elf Justizwachebeamte erlitten Rauchgasvergiftungen und mussten im Spital behandelt werden. Die Zelle wurde zerstört. Sachschaden: 50.000 Euro. Grundsätzlich wisse er, "dass Feuer eine gefährliche Sache ist", sagte der Angeklagte. Er sei aber davon ausgegangen, dass die Justizwache rechtzeitig einschreiten werde und ihn sowie seine Kollegen retten werde.

Kriminelle Vorgeschichte

Der Algerier hält sich bereits seit mehr als zehn Jahren in verschiedenen Ländern Europas auf, wo ihm auch die Gefängnisse nicht unbekannt sind. Auf die Frage der vorsitzenden Richterin Andrea Wolfrum nach seinem Beruf antwortete der Angeklagte, er habe Diebstähle begangen und mit Drogen gehandelt. Daraus resultieren bereits drei Vorstrafen in Österreich, wohin er 2013 oder 2014 gekommen war.

Als sein Asylantrag negativ bewertet wurde, setzte sich der Algerier nach Finnland ab, wo er nach islamischem Recht heiratete. Dort wurde er festgenommen und nach Österreich abgeschoben, wo er zunächst in einem Polizeianhaltezentrum war. Aus Verärgerung demolierte er dort einen Putzkübel und schlug auf einen Polizisten ein, weshalb er in die Justizanstalt überstellt wurde