Ein Schöffensenat verurteilte ihn wegen schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung nicht rechtskräftig zu 24 Monaten Haft, davon acht Monate unbedingt.

Zur Tat kam es laut Anklage am 2. September 2017 gegen 3.00 Uhr. Der Beschuldigte hatte auf der "Inform"-Messe ausgiebig Alkohol getrunken, als er auf den 16-Jährigen und einen Freund mit ihren Fahrrädern getroffen sei. Die beiden hatten auf der Messe Getränke ausgeschenkt und wollten nach Hause. Das spätere Opfer hatte das Licht am Bike nicht eingeschaltet, weil es nicht funktionierte, schilderte die Anklägerin.

Der 28-Jährige habe sich daraufhin "über die Maßen" aufgeregt und die beiden aus dem Auto beschimpft, worauf diese davonfuhren und er sie verfolgte. Der 16-Jährige stürzte, woraufhin der Beschuldigte sein Auto abgestellt und aus dem Kofferraum eine Steckschlüssel-Verlängerung geholt haben soll. Mit dem Eisenteil - sechzig Zentimeter lang, drei Zentimeter im Durchmesser und ein Kilo schwer - soll er auf den Schüler, der inzwischen wieder aufgestanden war, eingeschlagen und dabei auch auf den Kopf gezielt haben, schilderte die Staatsanwältin.

Bei der Abwehr erlitt der 16-Jährige einen Bruch der Speiche am linken Unterarm. Auch Prellungen am Oberschenkel sowie eine Abschürfung und Prellung des linken Ellenbogens seien Folgen des Angriffs gewesen. Nachdem das Opfer zu Fuß flüchten konnte, soll der Beschuldigte noch auf dessen Fahrrad eingeschlagen und es beschädigt haben.

Schuldig bekannt

Der Südburgenländer bekannte sich vor Gericht schuldig. Was ihn dazu veranlasst habe, den Jugendlichen nachzufahren, könne er nicht mehr nachvollziehen, meinte er auf eine Frage der vorsitzenden Richterin Karin Lückl. "Ich kann nur sagen, dass es mir leidtut. Ich will mich entschuldigen und meine Schuld wieder gutmachen", sagte der 28-Jährige.

Er sei von den beiden beschimpft worden, gab der Beschuldigte zu Protokoll. Nach dem Tathergang gefragt, erzählte er, dass der 16-Jährige nach links gestürzt sei. "Ich habe auf ihn eingeschlagen", ihm sei auch bewusst gewesen, "dass ich ihn durch meine Schläge verletzen könnte". Allerdings habe er den Burschen "auf den Bauchraum geschlagen, nicht auf den Kopf".

Die beiden Jugendlichen bestritten, dass sie den Beschuldigten beschimpft hätten. Er sei beim Wegfahren gestürzt und habe aufstehen wollen. "Und dann war er schon da", erzählte der 16-Jährige. Der 28-Jährige habe ihn mit der linken Hand festgehalten und mit der Rechten auf ihn eingeschlagen.

Als er auch in Richtung Kopfhöhe gezielt habe, habe er zum Schutz "die Hand raufgenommen". Der Beschuldigte habe noch gesagt: "Wegen solchen wie euch komm' ich in den Häfen". Als der Angreifer ausrutschte, sei er weggelaufen und habe noch zwei, drei Schläge gehört, die dem Fahrrad galten.

"Klassischer Wochenendtrinker"

Er habe eine Woche nicht in die Schule gehen können und sei zweimal beim Psychiater gewesen. "Wenn ich irgendwo hingehe, habe ich Verfolgungsängste. Ich drehe mich immer um", schilderte der Jugendliche seine Verfassung.

Der medizinische Gutachter stufte die Unterarmverletzung als schwer ein. Es handle sich dem Muster nach um eine "klassische Parierverletzung", die bei der Abwehr eines von oben geführten Schlages entstehe.

Der psychiatrische Sachverständige erläuterte, der Beschuldigte sei "kein Heißläufer", der rasch zu Aggressionen neige: "Das, was er hat, ist ein Alkoholproblem." Der 28-Jährige sei der "klassische Wochenendtrinker". Den geschilderten Alkoholkonsum hochgerechnet, komme er zur Tatzeit auf etwa 2,5 Promille. Aus psychiatrischer Sicht sehe er für den Angeklagten, dem in der Tatnacht sein Handeln bewusst gewesen sei, nur eine Möglichkeit, "nämlich Abstinenz".

Der Schöffensenat erblickte in der Tatausführung "einen unglaublich hohen Unrechtsgehalt und eine unglaublich hohe Brutalität", stellte die Vorsitzende fest. Es sei "ein Glück" für das Opfer und auch für den 28-Jährigen gewesen, dass dieser gestürzt sei, sonst hätte er noch viel länger auf das Opfer eingeprügelt.

Auch aus generalpräventiven Gründen sei hier eine teilbedingte Freiheitsstrafe auszusprechen. Die Staatsanwältin und die Verteidigerin gaben keine Erklärung ab. Der 28-Jährige erklärte sich zur Zahlung von 3.000 Euro Schmerzensgeld bereit und muss für die Prozesskosten von 600 Euro aufkommen.