Ein 43-Jähriger hat sich am Donnerstag wegen Mordes am Landesgericht Innsbruck verantworten müssen. Ihm wurde vorgeworfen, am 2. Februar des vergangenen Jahres seine Schwiegertochter von der Arbeit abgeholt und getötet zu haben. Die Leiche der zweifachen Mutter wurde schließlich im April im Inn gefunden. Der Prozess war für zwei Tage anberaumt, ein Urteil wurde für Freitag erwartet.

Der Angeklagte hatte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt. "Ich glaube, dass sie sich umgebracht hat, weil mein Sohn sie verlassen wollte", erklärte der Beschuldigte. Er räumte zwar ein, seine Schwiegertochter am Tag ihres Verschwindens von der Arbeit abgeholt zu haben und danach zwei Stunden lang mit ihr durch das Tiroler Unterland gefahren zu sein, dies sei aber alles von ihr ausgegangen, meinte er. Bei seiner ersten Einvernahme bei der Polizei hatte der Beschuldigte noch abgestritten, die 26-Jährige abgeholt zu haben.

Er habe sie an jenem Abend gegen 20.00 Uhr schließlich in Brixlegg zu einem Parkplatz gefahren, wo sie in einen schwarzen BMW eingestiegen sei. Sie habe mit einem anderen Mann ein neues Leben anfangen wollen. In der Ehe zwischen ihr und seinem Sohn sei es schon länger "nicht gut gelaufen", erklärte der 43-Jährige.

Keine Todesursache mehr feststellbar

Obwohl bei zwei Obduktionen keine Todesursache mehr festgestellt werden konnte, da die Leiche zu stark verwest gewesen sei, gebe es andere "umfangreiche Ermittlungsergebnisse, die keinen Zweifel daran lassen, dass die 26-Jährige getötet wurde", sagte Staatsanwalt Florian Oberhofer. Der Angeklagte habe sich während dem Ermittlungsverfahren immer wieder in Widersprüche verstrickt. "Erst nach und nach hat er seine Verantwortung immer dem angepasst, was man gerade gegen ihn in der Hand hatte", sagte der Staatsanwalt.

Außerdem habe der 43-jährige Serbe an jenem Abend extra eine anonyme Handywertkarte gekauft und von dieser aus Abschieds-SMS im Namen der 26-Jährigen an seinen Sohn und ihre Mutter geschickt. Dies habe er jedoch im Auftrag seiner Schwiegertochter gemacht, verteidigte sich der Angeklagte. Auch andere Indizien, beispielsweise, dass der Beschuldigte im Internet gesucht habe, ob man ein ausgeschaltetes iPhone orten kann, sprechen laut dem Staatsanwalt gegen den Serben.

Die beiden an der Leiche durchgeführten Obduktionen in Innsbruck und Graz hätten keine relevanten Verletzungen an der Leiche gezeigt, erklärten die beiden Gerichtsmediziner. Eine massive Gewaltanwendung könne also ausgeschlossen werden. Bei einer Untersuchung am Ludwig Boltzmann Institut für Klinisch-Forensische Bildgebung in Graz hätten sich jedoch Hinweise auf einen Ertrinkungstod ergeben. Aufgrund der fortgeschrittenen Fäulnis der Leiche seien die Befunde aber mit Vorsicht zu interpretieren, sagte der Grazer Gerichtsmediziner.