Am 15. Jänner muss sich ein 48-jähriger Mann wegen Mordes vor einem Schwurgericht am Landesgericht für Strafsachen verantworten, weil er seine Ehefrau in Tötungsabsicht von einer Dachterrasse gestoßen haben soll. Die Bankerin war am 22. April 2017 15 Meter in die Tiefe gestürzt. Der Angeklagte behauptet, die 45-Jährige wäre unglücklicherweise über die Brüstung gefallen.

Abgespielt hatten sich die dramatischen Szenen in der Schwindgasse in Wien-Wieden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der IT-Techniker seine Ehefrau mit Tötungsvorsatz über die Brüstung der Terrasse hob und dann fallen ließ. Ursprünglich hatte man in diesem Fall Selbstmord vermutet. Die 45-jährige Bankerin soll seit längerem unter Depressionen gelitten haben. Daher schien der Gedanke nahe zu liegen, die Frau wäre ohne fremdes Zutun in den Tod gesprungen.

Kein geplanter Mord

Das Obduktionsgutachten förderte allerdings Verletzungsspuren an der Leiche zutage, die auf Fremdverschulden hindeuteten. Der Ehemann wurde daraufhin festgenommen. "Von geplantem Mord kann keine Rede sein", hatte Timo Geresdorfer, der Verteidiger des IT-Experten, nach Einbringen der Mordanklage gegenüber der APA erklärt. Die Ehefrau habe seinen Mandanten attackiert, ihn mit Gläsern und anderen Gegenständen beworfen, beschimpft und auch ein Messer gezogen. Auf der Terrasse habe der Mann seine Frau "weggedrückt", so Gerersdorfer. Dabei sei sie entgegen seiner Absicht über die Brüstung geraten.

Nach dem tödlichen Sturz verständigte der 48-Jährige weder Polizei noch Rettung. Er kehrte stattdessen Glasscherben zusammen und begab sich zu Freunden, in deren Wohnung er auch übernachtete, ohne zu erwähnen, was zu Hause passiert war. Sein Verteidiger führt dieses Verhalten auf einen ausgeprägten Verdrängungsmechanismus zurück. Eine Freundin, die am nächsten Tag nach der Bankerin sehen wollte, fand ihre Leiche.