Die Geschworenen sahen es nicht als erwiesen an, dass der 26-Jährige im Internet Hitler-Bilder verschickt habe. Sie votierten mit acht zu null Stimmen für nicht schuldig.

Rund 40 Mitglieder soll die Vereinigung "die unseriöse Gruppe" in einem sozialen Netzwerk gehabt haben. Der Angeklagte sei laut Staatsanwaltschaft ein Mitglied gewesen und habe an die anderen Bilder des NS-Führers weitergeleitet. Daher wurde der einschlägig Vorbestrafte wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz vor Gericht gebracht. Allerdings konnte ihm diese Wiederbetätigung nicht eindeutig nachgewiesen werden.