Im Prozess um den Tod einer Joggerin (27) in Endingen bei Freiburg hat die Staatsanwaltschaft wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung plädierte am Donnerstag auf Totschlag, ohne ein Strafmaß zu nennen. Das Motiv des Angeklagten, dem auch die Tötung der Austauschstudentin Lucile K. in Kufstein zur Last gelegt wird, sei unklar.

Der 40 Jahre alte Lastwagenfahrer Catalin C. aus Rumänien soll die Frau Anfang November vergangenen Jahres in einem Wald in den Weinbergen vergewaltigt und getötet haben. Die Eltern der Ermordeten und der Ehemann treten im Prozess als Nebenkläger auf. Der Angeklagte sei allgemein gefährlich und gehöre für immer weggeschlossen, sagte ein Nebenkläger-Anwalt. "Ich halte ihn für ein Monster." Die Angehörigen des Opfers saßen mit im Gericht, teils flossen Tränen.

Dreifacher Vater geständig

Der dreifache Vater hatte die Tat zum Prozessauftakt zugegeben. Es tue ihm leid, hieß es in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung. Er habe "mit einer Schnapsflasche zugeschlagen" und aus einer ihm unerklärlichen Aggression heraus gehandelt. Ein sexuelles Motiv, wie ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, habe er nicht gehabt. Wie im Verlauf des Verfahrens bekannt wurde, soll er auch die Tötung der 20-jährigen Austauschstudentin im Jänner 2014 im rund 400 Kilometer von Endingen entfernten Kufstein (Tirol) gegenüber einem psychiatrischen Gutachter zugegeben haben. An beiden Tatorten waren Spuren des Angeklagten gefunden worden.

Leiche am Inn-Ufer

Die Leiche der Französin Lucile K., die aus der Gegend von Lyon stammte und im Rahmen eines Auslandssemesters in Kufstein studiert hatte, war am 12. Jänner 2014 von Polizisten am Ufer des Inn entdeckt worden. Freunde und Studienkollegen hatten die junge Frau als vermisst gemeldet. Todesursache waren laut Obduktion heftige Schläge auf den Kopf. Taucher fanden schließlich die Tatwaffe im Inn.

Keine Gefühle oder Anteilnahme

Während des Prozesses sprach sich ein Gutachter für eine Sicherungsverwahrung des Angeklagten aus: Es bestehe Wiederholungsgefahr, sagte der Psychiater Peter Winckler. Er warnte in seinem Gutachten, es könne von C. jederzeit und unvermittelt Gewalt ausgehen. Der Vater dreier Kinder habe bei den Befragungen keine Gefühle und keine Anteilnahme gezeigt.

Mordanklage auch in Österreich

Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass nach Ende des Prozesses in Deutschland auch im Fall Lucile Mordanklage gegen den Beschuldigten erhoben wird. Der Tatverdächtige werde wohl nach Österreich ausgeliefert werden, sobald das Urteil in Deutschland rechtskräftig ist.

Die Forderung einer Sicherungsverwahrung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage im Endinger Prozess ist daher noch vorbehaltlich eines Urteils in dem Tiroler Fall. Eine Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiterhin als gefährlich gelten. Das Freiburger Landgericht will voraussichtlich am Freitag in einer Woche (22. Dezember) sein Urteil sprechen.