Die Volksanwaltschaft sieht im Zusammenhang mit dem tragischen Suizid eines Flüchtlingsbuben im November in Baden kein Behördenverschulden. Die vorgelegten Akten des Landes Niederösterreich als Kinder- und Jugendhilfeträger würden keinerlei Hinweise auf vorangegangene Suizid-Andeutungen des Elfjährigen enthalten, hieß es in einer Aussendung am Donnerstag.

Weder sein familiäres noch soziales oder schulisches Umfeld habe zu irgendeinem Zeitpunkt ein verhaltensauffälliges oder gar selbstgefährdendes Verhalten des Kindes wahrgenommen. Der Bezirkshauptmannschaft Baden und dem Land könne wegen des Selbstmordes kein Vorwurf gemacht werden.

Unabhängig von dieser Tragödie kritisierte Volksanwalt Günther Kräuter zwei Umstände: "Einerseits erscheint die Anfang 2016 erfolgte gerichtliche Übertragung der Obsorge von sechs Kindern an einen 23-jährigen Bruder äußerst bedenklich. Andererseits hätte der Kinder- und Jugendhilfeträger zum Schutz des neunjährigen Bruders mit Down Syndrom aufgrund mehrerer Gefährdungshinweise einschreiten müssen. Die offensichtliche Überforderung des 23-Jährigen mit den sechs Kindern hätte zu einer gesonderten Betreuung und Unterbringung des Kindes mit Behinderung führen müssen."

An Reformvorschlägen empfehle die Volksanwaltschaft eine Gesetzesänderung, wonach die Kinder- und Jugendhilfeträger für minderjährige Flüchtlinge ohne Obsorgeberechtigte vorerst automatisch die Verantwortung und Betreuung übernehmen.

Der Elfjährige aus Afghanistan hatte nach Angaben des Landes mit seinen Geschwistern, Tante und Onkel in einem niederösterreichischen Grundversorgungsquartier für Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf gelebt. Anfang 2016 hatte der volljährige Bruder in Oberösterreich den Antrag auf Obsorge gestellt. Der Bub sei in Baden gut integriert gewesen und soll für seine sechs Geschwister u.a. Behördengänge und Dolmetschen erledigt haben. Am 11. November wurde er bei einem Ladendiebstahl in einem Spielwarengeschäft ertappt, tags darauf ging die Suizidmeldung bei der Polizei ein.