Das, was bisher nur Berufsjägern und Förstern im Sinne des Arbeitnehmerschutzes zuerkannt wurde, hat laut "Kurier" das Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich erstmals auch einem "einfachen" Weidmann zuerkannt: die Verwendung eines Schalldämpfers.

Diese sind - im Gegensatz zu vielen Skandinavischen Ländern oder Großbritannien - in Österreich an und für sich verboten. Mit einer Novelle wurde jedoch Berufsjägern die Verwendung bei ihrer Arbeit zugestanden. Während die Volkspartei dies auch allen Hobby-Weidmännern erlauben wollte, sei man mit diesem Anliegen beim damaligen Koalitionspartner SPÖ abgeblitzt, hatte es bei ÖVP Klubenquete im November 2016 geheißen.

Dämpfung soll Gehör schonen

Schalldämpfer haben nichts mit dem in Hollywoodfilmen vermittelten Bild gemein: Statt einem kaum hörbaren Plopp ist der Schussknall noch mehr als deutlich wahrnehmbar, schon alleine deswegen, da Gewehrgeschosse die Schallmauer durchbrechen. Krimineller Missbrauch sei deshalb keiner zu befürchten, so die Befürworter. Jedoch könnte durch die Dämpfung nicht nur das Gehör der Weidmännern, sondern auch jenes der Jagdhunde geschont werden.