Ein 28-jähriger Mann hat sich am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch unter anderem wegen des Mordes an seiner schwangeren Ex-Freundin verantworten müssen. Er soll die 28-jährige Frau, die im achten Monat schwanger war, im Schlaf erwürgt und dann Feuer gelegt haben, so die Anklage. Zu Prozessbeginn bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig. Ein Urteil wird erst im Dezember erwartet.

Laut den Ermittlungen der Polizei war der Mann in den frühen Morgenstunden des 4. November 2015 in die Wohnung der allein lebenden Frau in Frastanz (Bezirk Feldkirch) eingedrungen. Er erwürgte die Schwangere mit bloßen Händen im Schlaf und tötete damit auch das ungeborene Kind. Im Anschluss legte er mithilfe eines Brandmittels Feuer, offenbar um seine Tat zu vertuschen. Der Leichnam der Frau wurde von den Flammen erfasst.

Motiv gilt als unklar

Der Angeklagte, ein arbeitsloser Mann aus der Dominikanischen Republik, war noch am Tattag in Liechtenstein, wo er seit einigen Jahren lebte, verhaftet worden. Es soll sich bei ihm um den ehemaligen Freund der Frau und Vater ihres ungeborenen Kindes handeln. Das Motiv gilt als unklar, es soll aber Streit über die Alimente-Zahlungen für das Kind gegeben haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Im Dezember 2016 beschuldigte er einen anderen Mann der Tat, was Ermittlungen nach sich zog und das Verfahren verzögerte.

Staatsanwalt Philipp Höfle legt dem 28-Jährigen Mord, Brandstiftung, gewaltsamen Schwangerschaftsabbruch sowie Störung der Totenruhe zur Last. Tatzeugen gibt es nicht, ebenso wurden keine belastenden Spuren am Tatort gefunden, die den Täter hätten überführen können. Die Indizienkette lässt laut Höfle aber nur den Schluss zu, dass der Angeklagte die Taten begangen hat. Zu den belastenden Indizien zählt etwa die Auswertung einer Schrittzähler-App im Handy des 28-Jährigen. Das daraus erstellte Bewegungsprofil deute mit anderen Indizien darauf hin, dass der Angeklagte zur Tatzeit am Tatort war.

Gutachter am Wort

Am Nachmittag des ersten Verhandlungstages gegen einen 28-Jährigen wegen des Mordes an seiner schwangeren Ex-Freundin am Landesgericht Feldkirch wurden am Nachmittag zwei Sachverständige einvernommen. Laut Obduktionsbericht wurde die damals 26-Jährige erwürgt und erstickt. Was schließlich zum Tod führte, konnte Gerichtsmediziner Walter Rabl nicht feststellen.

Die Würgemale zeugten von kräftigem Zupacken, das mindestens eine Minute lang gedauert haben muss, erläuterte Rabl sein gerichtsmedizinisches Gutachten. Zudem wurden der Schwangeren die Atemwege verschlossen. Der Täter dürfte dabei auf dem Opfer gekniet sein. Im Anschluss daran legte der Täter mithilfe eines Brandbeschleunigers Feuer, offenbar um seine Tat zu vertuschen. Laut Gerichtsmediziner muss die Hitzeeinwirkung auf die Ermordete enorm gewesen sein. Als die Einsatzkräfte am Tatort eintrafen, brannte der Körper noch. Die Präparation für die Obduktion war entsprechend schwierig. Zum Zeitpunkt der Brandlegung sei die Frau aber bereits tot gewesen, gab Rabl an.

Schwieriger verständlich für die Zuschauer war das Gutachten der DNA-Expertin Petra Hatzer-Grubwieser. Dabei ging es um Abriebspuren, um die Vaterschaft des ungeborenen Kindes und andere gesicherte Spuren. Keinen Zweifel hatten beide Sachverständigen an der Vaterschaft des Angeklagten. Diese sei einwandfrei bewiesen, hieß es.

Den Vorsitz in dem für zwei Tage angesetzten Geschworenenprozess führt Richter Martin Mitteregger. Als zweiter Verhandlungstag wurde der 4. Dezember anberaumt. Dem Angeklagten droht lebenslange Haft.