Kein Urteil hat es am Dienstag am Wiener Landesgericht für Strafsachen im Prozess gegen einen 28-jährigen Mann gegeben, der am 16. April 2017 in Brigittenau einen 26-Jährigen auf offener Straße mit einem Kopfschuss vorsätzlich getötet haben soll. Die drei Berufsrichter setzten den Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen aus. Die acht Laienrichter hatten am Ende ihrer Beratung die Mordanklage einstimmig verworfen.