Eine 41-jährige Burgenländerin ist am Montag wegen beharrlicher Verfolgung, Nötigung, versuchter Körperverletzung und gefährlicher Drohung vor dem Landesgericht in Eisenstadt gestanden. Sie soll drei Männer mit Hunderten SMS und Anrufen belästigt und diesen auch an ihren Wohnadressen aufgelauert haben. Die Burgenländerin wurde nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt.

1166 SMS und 450 Sprachnachrichten

Besonders massiv soll die Verfolgung im Fall eines 47-jährigen Landwirtes gewesen sein. Der aktuelle Stand seien 1166 SMS und 450 Sprachnachrichten, berichtete dieser im Zeugenstand. Die gelernte Physiotherapeutin habe zuvor seinen Vater betreut. Als dieser starb, sei sie auf dessen Begräbnis gekommen. Danach wären plötzlich Geschenke sowie Briefe vor der Tür gelegen. Schließlich wäre es zu Anrufen, SMS und WhatsApp-Nachrichten gekommen.

Außerdem sei die Beschuldigte regelmäßig beim Grundstück des 47-Jährigen aufgetaucht. Einige Male sei sie sogar in das Haus hineingegangen. "Sie war immer irgendwo", berichtete der Landwirt. Die Frau wäre mitunter von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr beim Anwesen gewesen und hätte gewartet. Auch aufs Feld wäre sie ihm nachgefahren.

Der Grund für die Verfolgung dürfte der Wunsch nach einer Beziehung gewesen sein. Sie habe ihm erzählt, dass sie ihn liebe und dass sie hierher gehöre, berichtete der Zeuge. Er habe ihr hingegen "unzählige Male" gesagt, sie solle gehen. Drei- oder viermal habe er schließlich die Polizei gerufen.

Krankheitseinsicht nicht vorhanden

Ähnlich soll es einem 49-Jährigen gegangen sein, mit dem die Angeklagte eine kurze Beziehung hatte. Und auch der frühere Lebensgefährte der Frau erhielt laut Anklage von Anfang 2016 bis September 2017 bis zu 20 Anrufe täglich sowie zahlreiche SMS, Mails und Briefe. Dessen Anwesen soll sie regelmäßig aufgesucht haben. Außerdem soll sie ihn am Telefon mit dem Umbringen bedroht haben. Die Schwester des Mannes soll sie gegen eine Mauer gestoßen haben. Weiters soll sie versucht haben, diese mit dem Auto von der Straße abzudrängen.

Die Angeklagte - sie bekannte sich teilweise schuldig - gab an, sie sei zum Haus des Lebensgefährten gekommen, um ihre Tochter zu sehen. Sie wolle, dass es ihrer Tochter gut geht, meinte sie. Die Obsorge des Kindes war bereits dem Vater übertragen worden. Dass sie die Schwester gegen eine Mauer gestoßen und von der Straße abgedrängt habe, stritt die Angeklagte ab.

Der Sachverständige Siegfried Schranz attestierte der 41-Jährigen - die bereits in psychiatrischer Behandlung war - eine Psychose in Kombination mit einer Persönlichkeitsstörung. Eine Krankheitseinsicht sei nicht vorhanden. Die Beschuldigte selbst gab an, grundsätzlich gegen Medikamente zu sein.

Urteil ist nicht rechtskräftig

Ihr Verteidiger bat vor der Urteilsverkündung um ein mildes Urteil. Seine Mandantin habe sich weitgehend geständig gezeigt. Zudem habe sie sich bei den vorgeworfenen Stalkingfällen offenbar stets friedlich verhalten. Die 41-Jährige sei friedliebend und wolle niemanden gefährden.

Die Burgenländerin wurde zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Sie nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.