Ein 15-Jähriger, der kurz vor den Sommerferien einen Amoklauf an einer oö. Schule geplant haben soll, ist am Montag im Landesgericht Wels zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Allerdings erfolgte der Schuldspruch wegen Verstößen gegen das Verbots- und das Waffengesetz. Vom Vorwurf der gefährlichen Drohung wurde er freigesprochen. Zudem sprach das Gericht eine bedingte Einweisung aus.

Die Geschworenen sahen in den Nazi-Schmierereien des Burschen mehrheitlich (6:2) einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz. Weil bei ihm Waffen, darunter ein Kampfmesser mit integriertem Schlagring, gefunden wurden, sprachen sie ihn einstimmig wegen Vergehen nach dem Waffengesetz schuldig. Vom Vorwurf der gefährlichen Drohung sprachen ihn die Laienrichter allerdings frei. Bei einer indirekten Drohung, wie sie der Bursch ausgesprochen habe, müsse man davon ausgehen, dass sie dem Bedrohten zur Kenntnis gebracht wird, erklärte Richter Wolfgang Brandmair. Das sei nicht der Fall gewesen.

In Anstalt eingewiesen

Zudem wurde der Bursch - ebenfalls bedingt - in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er muss eine Reihe von Auflagen erfüllen - von der Annahme eines Jobangebots über diverse Therapien bis hin zu Bewährungshilfe. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine