"Ich schwöre, es ist das erste und letzte Mal, dass ich bei Gericht bin", hat eine Wiener Hausbesorgerin am Mittwoch im Landesgericht für Strafsachen garantiert. Die 56-Jährige war dort gelandet, nachdem sie zwei männliche Lokalbekanntschaften mit in ihre Wohnung genommen hatte. Dort griff sie zu einem Messer, als einer der beiden zudringlich wurde.

Die Frau lernte die zwei Männer am 2. Juli 2017 in einem Lokal im Bezirk Landstraße kennen, wo einer der beiden seinen 50. Geburtstag feierte. Nach der Sperrstunde entschloss sich das Trio, in der nahe gelegenen Wohnung der Frau weiter zu feiern.

Dort dürfte es hoch her gegangen sein. Die 56-Jährige legte Volksmusik aus ihrer ursprünglichen Heimat auf und begann schließlich recht ausgelassen zu tanzen. "Ich habe gezeigt, wie der rumänische Volkstanz geht", schilderte sie Richter Christian Gneist. Dazu floss reichlich Alkohol: "Den hab' ich zu Hause, wenn jemand zu Besuch kommt." Sie selbst sei "keine Trinkerin", versicherte die Hausbesorgerin immer wieder.

Schock nach Streichelversuch

Die gute Stimmung bewog einen der beiden Männer, die Nähe der offenbar lebenslustigen Mittfünfzigerin zu suchen. "Er wollte mich streicheln", berichtete die Frau. Da habe sie "einen Schock bekommen" und nach einem Messer gegriffen: "Ich wollte ihm Angst machen."

Während sie dem einen Mann eine oberflächliche Kratzwunde in der Oberbauchregion zufügte - der beträchtliche Bauchumfang des Betroffenen sorgte dafür, dass es bei einer leichten Verletzung blieb, weil die Klinge nicht durch die Fettschicht drang -, kam der zweite ungeschoren davon. Die Hausbesorgerin wollte zwar auch auf ihn losgehen, aufgrund ihrer erheblichen Alkoholisierung konnte er ihr aber die Waffe aus der Hand schlagen und aus der Wohnung flüchten.

"Ich war voll betrunken", gab sich die 56-Jährige zerknirscht. Sie habe immerhin 15 bis 20 Schnäpse getrunken. Nach der Festnahme - die Frau saß in weiterer Folge immerhin drei Wochen in U-Haft - ergab ein Alko-Test einen Wert von 2,37 Promille. Der leicht verletzte Mann war laut einem Polizeibericht ebenfalls schwer vom Alkohol gezeichnet und unmittelbar nach der Tat nicht vernehmungsfähig. Zur Verhandlung erschienen weder er noch sein Begleiter, der mit ihm Geburtstag gefeiert hatte.

"Scheißfehler gemacht"

"Sie ist ein von Grund auf anständiger Mensch", legte sich Verteidiger Erich Gemeiner für die 56-Jährige ins Zeug. Die bisher Unbescholtene habe mit ihrer mehrwöchigen Inhaftierung "einen Schock fürs Leben erlitten". "Es tut mir wirklich leid", beteuerte die Hausbesorgerin abschließend, "warum habe ich diesen Scheißfehler gemacht?"

Am Ende wurde die Frau wegen Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt. "Es war eine Rauschtat. Es ist aber trotzdem nicht in Ordnung, was Sie gemacht haben", beschied ihr der Richter. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.