Ein entsprechender Entwurf der Verordnung liege bis Oktober zur Begutachtung vor, berichtete am Donnerstag der Verein gegen Tierfabriken (VGT). Vorarlberg sei damit nach Wien das zweite Bundesland, das diesen Schritt setze.

Konkret wird in der neuen Vorarlberger Jagdverordnung das Aussetzen von Federwild bewilligungspflichtig. Dem Entwurf zufolge wird eine Bewilligung aber nicht erteilt, wenn dadurch lediglich die Jagdstrecke erhöht werden soll. Zudem wird die Jagd auf Federwild unmittelbar nach dessen Aussetzen verboten.