Die Justiz hat die Untersuchungshaft für den Verdächtigen im Fall des getöteten Linzer Ehepaares Freitagvormittag verlängert. Laut seinem Pflichtverteidiger gibt es vorerst keinen Hinweis auf ein islamistisches Tatmotiv, berichteten die "Oberösterreichischen Nachrichten" (Freitag-Ausgabe).

Die Haftprüfung im Fall des 54-jährigen Tunesiers endete mit der Verlängerung der U-Haft bis 14. August wegen des dringenden Verdachtes der Tötung des Ehepaares und der versuchten Brandstiftung. Der Beschuldigte erklärte Rechtsmittelverzicht. Der Beschluss ist somit bereits rechtskräftig.

Der Verdächtige, der am 30. Juni ein betagtes Ehepaar getötet und anschließend in der Wohnung seiner Opfer Feuer gelegt haben soll, stellte sich kurz nach der Tat selbst und gab als Motiv an, er habe ein Exempel an der Gesellschaft und der FPÖ, durch die er sich als Ausländer und Muslim diskriminiert fühlte, statuieren wollen. Ein Sohn des getöteten Paares ist ein Mitarbeiter des freiheitlichen FPÖ-Landeshauptmann-Stellvertreters Manfred Haimbuchner, so dürfte der Täter einen Bezug zur FPÖ hergestellt haben. Die Familie hat allerdings kein Naheverhältnis zu den Freiheitlichen.

Teueschwur zu IS-Anführer

Die Polizei war anfangs allein von Hass auf die FPÖ als Triebfeder für die Tat ausgegangen. Die Auswertung diverser sozialer Medien zeigte dann aber, dass sich der Mann zuletzt immer häufiger zu islamistischen Inhalten positiv geäußert habe, so die Ermittler. Er dürfte sich selbst radikalisiert haben, was zuletzt in einem Treueschwur zum IS-Anführer Abu Bakr al-Baghdadi auf Facebook gipfelte. Polizei und Staatsanwaltschaft veröffentlichten am Freitag keine weiteren Ermittlungsergebnisse.

Ein Linzer Rechtsanwalt, der nicht namentlich genannt werden will, hat als Verfahrenshelfer die Pflichtverteidigung übernommen. Den "Oberösterreichischen Nachrichten" berichtete er nach einem Gespräch mit seinem Mandanten, dieser habe gesagt, die Tat habe keinen Bezug zum IS. Der Jurist stellte zudem fest, er habe bisher nur einen "kleinen Akt" von der Staatsanwaltschaft erhalten. Daraus würden sich überhaupt keine Hinweise auf ein islamistisches Tatmotiv ergeben. Vielmehr vermutet der Verteidiger, dass sich in seinem Mandanten über Jahre Frust und pauschale Wut "auf die Gesellschaft" aufgestaut und sich am 30. Juni auf fatale Weise entladen hätten. "Er hätte schon lange in psychologische oder psychiatrische Betreuung gehört. Ich bin schon sehr auf die Ergebnisse der Gerichtspsychiaterin gespannt", wird der Anwalt zitiert.