Vier leitende Mitarbeiter einer oberösterreichischen Firmengruppe aus dem Baubereich haben sich am Mittwoch wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung in Millionenhöhe vor dem Landesgericht Steyr verantworten müssen. Den einzelnen Angeklagten werden verschieden hohe Beträge zur Last gelegt, insgesamt sind es 6,2 Millionen Euro. Auch ihre Firmen müssen Verbandsstrafen fürchten.

Neben den vier Personen sind auch sieben Firmen angeklagt. Im Geflecht dieser Unternehmen sind die beiden Männer und Frauen, die alle miteinander verwandt bzw. verschwägert sind, als Geschäftsführer, Prokuristen oder Lohnverrechner tätig bzw. tätig gewesen. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen zur Last von 2006 bis 2014 Arbeiter schwarz beschäftigt und so Lohnsteuer hinterzogen zu haben, in der Folge dann auch Körperschafts-, Umsatz- und Kapitalertragssteuer.

Bis zu fünf Jahre und Geldstrafen drohen

Dem Erstangeklagten werden 3,6 Mio. Euro zugerechnet, seiner Schwester 1,7 Mio. Euro, dem Bruder der beiden 555.000 und dessen Ex-Frau 350.000 Euro. Der Strafrahmen liegt bei bis zu fünf Jahren Haft, wenn das Gericht die angeklagte Gewerbsmäßigkeit bejaht, ansonsten bei bis zu drei Jahren. Zudem stehen Geldstrafen von zehn Prozent bis zum Dreifachen - bzw. ohne Gewerbsmäßigkeit bis zum Zweifachen - des hinterzogenen Betrags im Raum. Im Fall des Erstangeklagten wären das maximal 10,8 Mio. Euro. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Verbandsgeldbußen gegen die betroffenen Unternehmen gefordert, die ebenfalls saftig ausfallen können.

Der Fall wurde am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Wann ein Urteil gesprochen wird, war unklar. Die Dauer des Prozesses dürfte maßgeblich davon abhängen, wie sich die Angeklagten verantworten. Vorerst sind keine Zeugen geladen. Sollten die einzelnen Positionen, die die Ermittler in umfangreichen Recherchen aufgelistet haben, bestritten werden, könnten aber bis zu 70 betroffene Arbeiter gehört werden.