In den "Allgemeinen Polizeirichtlinen" hat das Innenministerium kürzlich erstmals im Punkt Erscheinungsbild den Umgang von Tätowierungen, Schmuck und Haarlänge für Beamte in Uniform geregelt. Sogar die Form der Fingernägel - diese dürfen nicht "wesentlich über die Fingerkuppen hinweg ragen" – wird offiziell reglementiert. Das berichtet der "Kurier".

Vor allem Bärte und Langhaar-Frisuren hatten in letzter Zeit öfter für Aufregung gesorgt: In Tirol tauchte ein Bild eines Polizisten auf, der durchaus als Hippie aus den 60ern durchgegangen wäre. 

In Wien gab es Konflikte um einen Polizisten, der statt in Zivil künftig uniformierten Dienst versehen sollte, sein preisgekrönter Bart stand dem im Wege. Denn dieser darf die Uniform nicht verdecken. Bisher war lediglich ein "gepflegtes Erscheinungsbild" von uniformierten Beamten gefordert worden. Das konnte natürlich sehr unterschiedlich ausgelegt werden.

Haarlänge und Bartlänge

Künftig gilt: "Die Länge der Haar- und Barttracht ist so zu wählen, dass bei aufrechter Körperhaltung die Uniform weder verdeckt noch in der Funktion beeinträchtigt und den Grundsätzen der Eigensicherung entsprochen wird. Langhaarschnitte sind zulässig, wobei die Haare gebunden zu tragen (Zopf) bzw. hochzustecken sind, um den Grundsätzen der Eigensicherung zu entsprechen." Auch Haarfarben werden geregelt: Färbungen sind erlaubt, sie müssen aber "dem Spektrum der natürlichen Haarfarben entsprechen".

Tattoos, Piercings & Co

"Das sichtbare Tragen von Tätowierungen, Piercings und Schmuckgegenständen (außer Uhren, Verlobungs-, Partner- oder Eheringe) ist untersagt." Während subdermale Transplantate oder Zungenspaltungen generell untersagt bleiben, sind Tattoos und Piercings damit aber de facto erlaubt, so lange sie nicht sichtbar sind. Wobei die Sommeruniform (mit kurzen Hemdärmeln) der Maßstab ist.