Am Samstagabend hatten Polizisten beim Wiener Donauinselfest eine Vergewaltigung im letzten Moment verhindert. Sie zerrten den 18-jährigen Täter, der bereits auf der 21-Jährigen saß und ihr T-Shirt gewaltsam entfernt hatte, vom Opfer und nahmen ihn fest. Die junge Frau blieb körperlich unverletzt. Die Staatsanwaltschaft setzte den Afghanen am Sonntag auf freien Fuß.

Am Mittwoch zur Mittagszeit klickten für den Afghanen jetzt doch die Handschellen: Das Gericht hatte mittlerweile doch Haftbefehl gegen den 18-Jährigen erlassen.

Heftige Kritik wegen Anzeige

Die Ermittlungen um die versuchte Vergewaltigung am Donauinselfest hatten Kritik und teilweise erhebliches Unverständnis in den Sozialen Netzwerken ausgelöst, weil der tatverdächtige Afghane nach seiner polizeilichen Einvernahme auf freien Fuß gesetzt wurde. Auf die teilweise mediale Entrüstung reagierte die Staatsanwaltschaft Wien "blitzartig".

Noch am Montag, und damit gerade einmal zwei Tage nach dem inkriminierten Geschehen am Samstag wurde beim Landesgericht gegen den 18-Jährigen eine Anklage wegen versuchter Vergewaltigung eingebracht und zugleich die Erlassung einer Festnahmeanordnung beantragt. Der zuständige Richter, der die Verhandlung gegen den 18-Jährigen leiten wird, stellte diese aus, der Haftbefehl konnte Mittwochmittag vollzogen werden.

Unmittelbar nach dem Vorfall hatte die Anklagebehörde noch keinen hinreichende Gründe für eine Inhaftierung des Burschen gesehen. Der von der Polizei Sonntagabend kontaktierte Journalstaatsanwalt entschied, den Afghanen vorerst auf freiem Fuß zu belassen. Ein von den Polizeibeamten zuvor zurate gezogener Polizeijurist soll den Beamten demgegenüber dem Vernehmen nach versichert haben, die gesetzliche Grundlage für eine Haft wäre in diesem Fall jedenfalls gegeben.

"Kein dringender Tatverdacht"

"Nach der mündlichen Schilderung der Polizei war die Journalstaatsanwaltschaft der Ansicht, dass kein dringender Tatverdacht erkennbar ist", hatte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, dazu am Montag der APA erklärt. Zudem verwies Bussek auf das fast noch jugendliche Alter des 18-Jährigen. Bei einem jungen Erwachsenen wären strengere Maßstäbe bei der Verhängung von Untersuchungshaft heranzuziehen, so die Behördensprecherin.

Flüchtendes Opfer verfolgt

Die Einschätzung der Anklagebehörde änderte sich allerdings, als ihr am Montag der schriftliche Bericht der Polizei übermittelt wurde. Aus diesem ging schwarz auf weiß hervor, dass die 21-jährige Frau Samstagabend vor einer Bühne am Donauinselfest von einer Gruppe männlicher Jugendlicher eingekreist und bedrängt wurde. Der nunmehr festgenommene 18-Jährige soll die junge Frau bei der Bühne erstmals umklammert und sie an den Brüsten und im Intimbereich begrapscht haben. Die 21-Jährige konnte sich vorerst losreißen und in Richtung Treppelweg flüchten.

Der Tatverdächtige verfolgte sie, zerrte sie in ein Gebüsch, setzte sich auf die Frau und riss ihr das T-Shirt vom Körper. Dabei wurde er von Polizisten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) in Zivil beobachtet. Sie kamen der Frau, die unter Alkoholeinfluss stand, aber sich dennoch nach Kräften wehrte, zu Hilfe, zerrten den Burschen weg und sprachen die Festnahme aus