Im Fall des Wiener Polizisten, der im Vorjahr bei der Schulwegsicherung in Floridsdorf von einem im gelockerten Vollzug befindlichen Häftling mit einem Motorrad niedergefahren und lebensgefährlich verletzt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Wien nun Anklage erhoben. Dem achtfach vorbestraften 30-Jährigen wird schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen vorgeworfen. Prozesstermin gibt es noch keinen.

Vierjährige Freiheitsstrafe verbüßt

Der Angeklagte verbüßt in der Justizanstalt Hirtenberg wegen gewerbsmäßiger Betrügereien und Diebstähle eine vierjährige Freiheitsstrafe. Offizielles Strafende: April 2018. Am 22. September 2016 wurde ihm ein Freigang genehmigt, den er dazu nutzte, die neue, 175 PS starke Yamaha seines Bruders auszuprobieren.

Dass er keine Lenkerberechtigung besitzt und die Maschine noch nicht für den Verkehr zugelassen war, störte den Mann nicht weiter. Er bastelte aus Karton Kennzeichen, die er vor der Ausfahrt auf dem Motorrad montierte. Das fiel einer Funkstreifen-Besatzung auf, die den Biker deswegen kontrollieren wollte. Der Versuch, diesen anzuhalten, scheiterte - der 30-Jährige gab Vollgas und brauste davon. Die Beamten forderten über Funk Verstärkung an.

Die Verfolgungsjagd ging bis nach Strebersdorf, wo ein 52 Jahre alter Polizist an der Kreuzung Langenzersdorferstraße/Strebersdorfer Platz Dienst versah. Der Beamte bekam über Funk den Einsatz mit. Als ihm klar wurde, dass das Motorrad seine Kreuzung passieren würde, stellte er sich auf die Fahrbahn, um den Flüchtenden zu stoppen.

Polizist wurde frontal erfasst

Das Motorrad hatte laut Anklage eine Geschwindigkeit von zumindest 95,8 km/h und erfasste den Polizisten frontal. Der Beamte wurde zehn Meter durch die Luft geschleudert und krachte dann auf die Fahrbahn, wo er reglos liegen blieb. Er erlitt unter anderem einen Schädelbasisbruch, Serienrippenbrüche, Brüche des oberen und unteren Schambeins, des Kreuzbeins und des linken Unterschenkels sowie zahlreiche Bänder- und Muskelrisse. Eine Notoperation rettete ihm das Leben.

Der Beamte, dessen Interessen vom Wiener Rechtsanwalt Alfred Boran wahrgenommen werden, ist allerdings nicht mehr arbeitsfähig. Laut Gerichtsmediziner Christian Reiter ist "eine volle Exekutivtauglichkeit des Polizeibeamten nicht mehr zu erwarten, so dass schwere Dauerfolgen im Sinne des Strafgesetzes eingetreten sind".

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall wegen Mordversuchs ermittelt. Die zuständige Staatsanwältin kam am Ende aber zum Schluss, "im Zweifel" könne von einem Tötungsvorsatz nicht ausgegangen werden, wie der Anklageschrift zu entnehmen ist, die der APA vorliegt. Ausschlaggebend für diese Einschätzung war eine Tatzeugin, die unter Wahrheitspflicht schilderte, ihrem Eindruck nach hätte der Motorradfahrer links am Polizisten vorbeifahren wollen.