Spät, aber doch beginnt am heutigen Mittwoch im Wiener Landesgericht für Strafsachen der Prozess gegen den ehemaligen Investmentbanker und Fonds-Manager Michael Berger, gegen den die Staatsanwaltschaft Wien seit Oktober 2002 (sic) ermittelt hat. Der mittlerweile 45-Jährige hatte erstmals vor über 20 Jahren in den USA für Schlagzeilen gesorgt.

Berger gründete 1995 den Hedgefonds Manhattan Investment Fund Ltd (MIF) auf den Britischen Jungferninseln sowie die Manhattan Capital Management Inc. (MCM) in Delaware. Er setzte bei den Fonds primär auf Internetaktien, die durch das Platzen der Dotcom-Blase stark an Wert verloren. 400 Mio. US-Dollar (365,8 Mio. Euro) sollen "versenkt" worden, rund 300 Anleger über die Performanceentwicklung der Fonds falsch informiert worden sein. Die US-Börsenaufsicht SEC erstattete schließlich Anzeige wegen Anlagebetrugs.

Untergetaucht

Im August 2000 wurde von den US-Behörden gegen Berger Anklage wegen Wertpapierbetrugs erhoben. Berger ließ sich in weiterer Folge auf einen Deal mit dem zuständigen Bundesstaatsanwalt ein und unterschrieb ein Schuldeingeständnis. Im Gegenzug bekam er bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren eine Freiheitsstrafe zwischen 70 und 87 Monaten sowie eine Geldstrafe zwischen 12.500 (11.431 Euro) und 125.000 US-Dollar (114.313 Euro) zugesichert. Am 27. November 2000 wurde er von einem Bezirksgericht im Bundesstaat New York schuldig erkannt. Ehe das konkrete Strafausmaß verkündet wurde, tauchte Berger allerdings unter. In Abwesenheit wurde er 2002 zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.

Berger, der vom FBI auf der "Most Wanted"-Liste geführt wurde, behauptet, er wäre von seinem damaligen Verteidiger schlecht beraten und zu einem falschen Geständnis gebracht worden. Er sei damals außerdem nicht zurechnungsfähig gewesen. Anfang Juli 2007 wurde der gebürtige Salzburger in Straßwalchen festgenommen und in Wien in U-Haft genommen. Weil zu Bergers Kunden auch die UniCredit, die Erste Bank, die BAWAG und die RLB NÖ-Wien zählten, war auch die Wiener Anklagebehörde auf den Plan getreten. Deren Ermittlungsverfahren zog sich allerdings in die Länge. Da eine mehr als zweijährige U-Haft gesetzlich verboten ist, wurde Berger Ende April 2009 nach 21 Monaten im Gefängnis wieder auf freien Fuß gesetzt. Er sicherte im Zusammenhang damit zu, diesmal nicht unterzutauchen. Da er österreichischer Staatsbürger ist, kam eine Auslieferung an die US-Behörden nicht in Betracht.

Drei Verhandlungstage anberaumt

In dem Inlandsverfahren wegen Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betrugs, das nun vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Caroline Csarmann) verhandelt wird, spielen aber natürlich die seinerzeitigen Vorgänge in den USA eine entscheidende Rolle. Die Staatsanwaltschaft hat daher die Befragung mehrerer Dutzend Zeugen im Weg einer Videokonferenz beantragt. Wie lange die Verhandlung dauern wird, ist derzeit nicht absehbar. Vorerst wurden drei Verhandlungstage anberaumt.

Berger, für den die Unschuldsvermutung gilt, bestreitet dem Vernehmen nach die Zuständigkeit eines österreichischen Gerichts. Die inkriminierten Vorwürfe seien bereits von einem US-Gericht behandelt worden, eine neuerliche Verhandlung und allfällige Verurteilung würde dem Doppelbestrafungsverbot widersprechen. Nach Ansicht der Wiener Anklagebehörde sind allerdings nur Fakten prozessgegenständlich, die in den USA noch nicht Thema waren. Hinsichtlich der Untreue geht die Staatsanwaltschaft von einem Schaden von 133.000 US-Dollar (121.629 Euro) aus. Was den Betrug betrifft, wird Berger vorgeworfen, den Verkauf von Fonds-Anteilen unterlassen und die betroffenen Anleger um einen zweistelligen Millionenbetrag geschädigt zu haben, indem diese am rechtzeitigen Abstoßen ihrer Anteile gehindert wurden.