Wie Richter Günther Nocker sagte, sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar gewesen, dass der 66-Jährige tatsächlich auf den Syrer zielte. Einen Schuldspruch - zwei Monate auf Bewährung - gab es bezüglich der Sachbeschädigung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Zudem muss der Pensionist wegen der zerschossenen Autoscheiben 240 Euro Schadenersatz zahlen. Auch sein Luftdruckgewehr bleibt beschlagnahmt. Es habe keine Zweifel gegeben, dass geschossen wurde, sagte Nocker bei der Begründung des Urteils. Unklar sei aber, in welche Richtung. Die Zeugenaussagen hätten hier ein "unrundes Bild" ergeben. Zudem sei im Erdreich, wo der Syrer bei der Abgabe der Schüsse stand, kein Projektil gefunden worden.

"Projektil schlug direkt neben mir ein"

Der Pensionist musste sich wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung vor Gericht verantworten müssen. Der Mann soll am 2. Septembers 2016 in Kaprun (Pinzgau) vom Balkon seiner Wohnung im dritten Stock aus gezielt auf einen syrischen Geschäftsinhaber geschossen haben. Dem Vorfall ging ein langer Streit wegen Lärms voraus.

Verletzt wurde damals niemand. Allerdings gingen die Heckscheiben vom Auto eines Kunden und vom Lieferwagen des 29-jährigen Geschäftsmannes zu Bruch. "Ich habe draußen eine Zigarette geraucht. Da habe ich einen Schuss gehört. Er hat zuerst aufs Auto geschossen und dann auf mich", sagte der Syrer heute vor Gericht. "Er hat mich nicht getroffen, aber ein Projektil schlug direkt neben mir ein."