Die FPÖ Burgenland tritt für eine Novellierung des Landes-Polizeistrafgesetzes aus dem Jahr 1986 ein. Die Bestimmungen würden den Anforderungen der Zeit nicht mehr ausreichend Rechnung tragen, argumentierte Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz am Freitag. Unter anderem soll "aggressives" Betteln im Burgenland bestraft und der Begriff der Anstandsverletzung genauer definiert werden.

Gesetz "massiv unbestimmt"

Der Änderungsbedarf beginnt für den FPÖ-Obmann bereits beim Titel: Es gelte zu überlegen, ob statt Landes-Polizeistrafgesetz nicht die Bezeichnung "Landessicherheitsgesetz" dem Inhalt eher entsprechen würde.

Das bestehende Gesetz sei in vielen Bereichen "massiv unbestimmt" und bedürfe einer Präzisierung, erläuterte Abteilungsleiterin Brigitte Novosel. In der Novelle soll beispielsweise der Begriff der Anstandsverletzung definiert und konkrete Fälle - darunter falle etwa sexuelle Belästigung "im unterschwelligen Bereich" - aufgezeigt werden.

Auch das rücksichtslose Verhalten von Personen bzw. Personengruppen an öffentlichen Orten, die den Tatbestand der Anstandsverletzung erfüllen, sollen künftig unterbunden, sagte Tschürtz und nannte folgendes Beispiel: "Wenn ich zum Beispiel in ein Spital komme und dort hat sich eine Menschenmenge versammelt, die rempelt und mir den Zutritt verwehrt, dann muss man das natürlich unterbinden. Oder wenn jemand verhindert, dass ich meinen Zug rechtzeitig erwische, dann kann das natürlich nicht sein", erklärte Tschürtz.

"Stilles Betteln" nicht verboten

Weiters seien "aggressive" und gewerbsmäßige Bettelei unter Mitnahme von Kindern "nicht akzeptabel", stellte Tschürtz fest. Weil dies aber mittlerweile auch im Burgenland ein Problem darstelle, wolle man wie andere Bundesländer diese Arten des Bettelns unter Strafe stellen. Auch Personen, die Minderjährige zum Betteln drängen, sollen bestraft werden. "Stilles Betteln" solle hingegen nicht verboten werden, so Tschürtz.

Ein weiteres Anliegen bei der Novellierung des Gesetzes sei der Opferschutz: Kräfte der Feuerwehr und der Rettung sollen künftig die Befugnis erhalten, unbeteiligte Personen von Unfallstellen wegzuweisen.

Auf Novellierungsbedarf geprüft werden sollen laut Tschürtz auch die Bestimmungen über die Prostitution und das Halten gefährlicher Tiere. Angepeilt werde, dass die Gesetzesnovelle noch heuer in Kraft tritt. Eine Expertenrunde, an der auch Vertreter der Landtagsklubs von SPÖ und FPÖ teilnahmen, habe bereits stattgefunden, eine weitere soll folgen. Danach wolle man die anderen im Landtag vertretenen Parteien zur Mitgestaltung einladen.