Weil sie einem Oberösterreicher beim Kartenspielen 60.000 Euro abgeknöpft haben sollen, standen vier Angeklagte am Montag in Korneuburg vor Gericht. Die Männer wurden von den Vorwürfen des schweren Betrugs und verbotenen Glücksspiels freigesprochen. Die Aussagen des vermeintlichen Opfers "halten einer Überprüfung nicht stand", begründete der Richter das Urteil, das rechtskräftig ist.

Keine Erinnerung an Vorfall

Es wurde "alkoholisiert gespielt, einer hat es übertrieben", meinte der Richter zu den Geschehnissen in der Nacht auf den 15. Jänner 2016 in einem Gasthaus im Bezirk Gänserndorf. Das vermeintliche Opfer "versuchte, eine für ihn günstige Variante zu bieten, ein Bekannter hat Background-Infos über die Angeklagten geliefert", hieß es in der Urteilsbegründung nach der äußerst kurzen Beratung. Zudem habe der Oberösterreicher im Laufe des Schöffenprozesses zugegeben, einmal bei der Polizei gelogen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten im Eröffnungsvortrag vorgeworfen, das Opfer betrunken gemacht und es am Vermögen geschädigt zu haben. Der Mann soll sich Geld ausgeliehen und Darlehensverträge unterschrieben haben. Die Angeklagten im Alter von 24 bis 61 Jahren hatten sich nicht schuldig bekannt.

Das vermeintliche Opfer konnte sich großteils nicht mehr an den Vorfall erinnern. Der Unternehmer (und SPÖ-Gemeinderat) sprach von einem Filmriss und hatte zunächst angegeben, ihm müssten KO-Tropfen verabreicht worden sein. Das konnte allerdings nicht nachgewiesen werden.

Es sei an dem Abend Bier, Schnaps und Wein konsumiert worden, seine Mitspieler beim "Mauscheln" oder "Kratzen" - u.a. der 61-jährige Erstangeklagte - seien "besoffen zwischen ein und zwei Promille" gewesen, erzählte ein 60-jähriger Beschuldigter, der selbst bei dem Gasthausbesuch nüchtern war. Anfangs wurden demnach fünf bis zehn Euro gesetzt, später wurde der Einsatz erhöht. Nach Ansicht des 60-Jährigen machte das vermeintliche Opfer einen "schweren spielerischen Fehler", wodurch er 10.000 Euro verloren habe.

Verträge unterschrieben

Der Oberösterreicher unterschrieb in der Folge Darlehensverträge über insgesamt 60.000 Euro. Einen Schuldschein über 40.000 Euro soll er mit dem Drittangeklagten (58) vereinbart haben. Das Geld soll der Beschuldigte bei sich gehabt haben, weil er ein Gemälde in einer Galerie kaufen wollte. Als "Sicherheit" soll ihm der Oberösterreicher seinen Personalausweis gegeben haben.

Das vermeintliche Opfer hatte mehrere Telefongespräche selbst aufgezeichnet. Unter anderem ging es darum, die Zahlungen möglichst "steuerschonend" durchzuführen. Bei der Polizei hatte der Unternehmer angegeben, am Tag nach dem Kartenspiel mit einem Bekannten vom Bezirk Gänserndorf nach Oberösterreich gefahren zu sein. Schließlich räumte er aber ein, das Fahrzeug selbst - ohne Führerschein - gelenkt zu haben.

Der Sohn des 61-Jährigen fungierte als Chauffeur und war laut seiner Verteidigerin nicht an dem Kartenspiel beteiligt. Der 24-Jährige soll aufgrund einer Anzahlung von 4000 Euro für einen Autokauf mit dem Oberösterreicher in Kontakt gestanden sein.