Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, Roland Koch, bestätigte am Freitag einen Bericht des ORF Burgenland, dass man Berufung wegen Nichtigkeit und der Strafhöhe angemeldet habe.

Das Gericht hatte den angeklagten Chirurgen wegen fahrlässiger Tötung nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft sehe jedoch den Tatbestand der grob fahrlässigen Tötung gegeben, so Koch.