Zwei Salzburger im Alter von 16 und 17 Jahren haben sich am Freitag bei einem Prozess in Salzburg wegen eines bewaffneten Überfalls auf eine Taxilenkerin mit einer Beute von 295 Euro Bargeld und wegen anderer Delikte verantworten müssen. Die vorbestraften Burschen, die zuletzt in einer Jugend-Notschlafstelle in Salzburg wohnten, zeigten sich vor einem Schöffensenat am Landesgericht geständig.

Das Motiv für die Tat am 28. Jänner 2017 um 21.30 Uhr im Salzburger Stadtteil Maxglan war offenbar Geldnot. Der 17-jährige Angeklagte soll seinen jüngeren Freund dazu angestiftet haben, die Taxilenkerin, die ihren Wagen gegenüber der Notschlafstelle geparkt hatte, zu überfallen, ansonsten werde er ihn zusammenschlagen. Der 16-Jährige führte den Plan auch aus. Wie Staatsanwalt Matthias Haidinger schilderte, stieg der Bursch ins Taxi, bedrohte die Lenkerin dann mit einem Springmesser und forderte: "Geld her, oder alles ist aus". Die Beute von 295 Euro soll der 17-jährige "Anstifter" kassiert und versteckt haben.

Posttraumatische Belastungsstörung

Der 16-Jährige wurde kurz nach dem Überfall festgenommen. Sein Komplize stellte sich rund drei Wochen später der Polizei und gestand, dass er seinen Freund dazu angestiftet hatte. Die Taxilenkerin erlitt laut ihrem Rechtsvertreter eine posttraumatische Belastungsstörung und war einige Tage arbeitsunfähig. Er forderte ein symbolisches Teilschmerzengeld von 100 Euro für die Frau. Das Taxiunternehmen machte einen Verdienstentgang von 1.638 Euro geltend.

Vor dem Jugend-Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Ureutz bekannten sich die Teenager zu dem schweren Raub schuldig, doch ihr wiederholtes Grinsen während der Verhandlung irritierte das Gericht. "Die Angeklagten haben den Anklagevortrag durch mehrmaliges, unangebrachtes Lachen gestört", gab der Vorsitzende zu Protokoll. Er legte den Burschen nahe, sie sollten sich anständig verhalten. Schließlich unterbrach er die Verhandlung, damit die beiden Verfahrenshelfer den Beschuldigten ins Gewissen reden und ihnen die Ernsthaftigkeit der Lage erörtern konnten.

"Scheißaktion"

"Was ist denn so lustig, wenn sie so grinsen", fragte Ureutz den 16-Jährigen. "Das ist einfach Scheiße für mich", antwortete der Angeklagte offensichtlich doch beschämt. Den Überfall auf die Taxlerin bezeichnete er als "Scheißaktion", er sei damals auf "Ecstasy und Marihuana" gewesen. Bei einer Strafdrohung von 7,5 Jahren rechne er mit einer vierjährigen Haftstrafe, er hoffe aber doch, dass die Strafe milder ausfalle, sagte er zum Richter. Sein Komplize erwartete sich ebenfalls eine vierjährige Haftstrafe. "Da geht die Welt auch nicht unter."

Den beiden wurden noch andere Straftaten wie Einbruchsdiebstähle vorgeworfen. So sollen auf das Konto des Duos noch Pkw-Einbrüche und Diebstähle aus Autos in Tiefgaragen sowie das Aufbrechen zweier Automaten in einem öffentlichen Gebäude in Salzburg gehen. Der 17-Jährige soll zudem einer Betreuerin einer Jugendeinrichtung Schläge angedroht haben, nachdem er zu spät nach Hause gekommen war und die Frau ihn zur Rede gestellt hatte. Zu diesem Vorwurf der Nötigung bekannte er sich nicht schuldig. Er wollte damals nicht rausgeschmissen werden, weil er einen Kurs beim Arbeitsmarktservice absolvieren wollte und ihm eine Wohnung in Aussicht gestellt worden sei, erzählte der 17-Jährige dem Vorsitzenden. Doch da er wegen des Vorwurfs doch die Unterkunft verloren habe und ihm seine Zukunftsaussichten nicht rosig erschienen, sei ihm alles egal gewesen. Deshalb habe er dann mehrere Straftaten begangen.

Nicht rechtskräftige Urteile

Am Nachmittag wurden die beiden Teenager  zu unbedingten Haftstrafen verurteilt. Der 16-Jährige erhielt drei Jahre, sein 17-jähriger Komplize zwei Jahre. Die Urteile des Jugendschöffensenates sind nicht rechtskräftig.

Der Staatsanwalt meldete bezüglich der beiden Urteile Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Verteidiger des 16-Jährigen verzichtete auf Rechtsmittel, der Verteidiger des 17-Jährigen gab keine Erklärung ab.