Ein ehemaliger Zögling einer Schule des Ordens der Oblaten des Hl. Franz von Sales in Oberösterreich klagt Schadenersatz ein. Er fordert 220.000 Euro für eine folgenschwere Krebserkrankung, die er auf jahrelange körperliche und sexuelle Gewalt durch zwei Patres zurückführt.

Der Kläger besuchte laut einer am Mittwoch veröffentlichten Presseausendung der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt in den 1970er-Jahren das Gymnasium des Ordens. Zwischen 1976 und 1978 hätten die beiden Patres den Zögling als Strafe wegen mangelnder sportlicher Leistungen und in privaten "Religions-Nachhilfestunden" regelmäßig oral vergewaltigt. Die beiden Ordensmänner seien dabei äußerst brutal vorgegangen und hätten einander bezüglich der Vorwürfe gedeckt.

Kehlkopfkrebs

Mit 22 Jahren brach bei dem Betroffenen Kehlkopfkrebs aus, so die Presseaussendung. Sein behandelnder Arzt habe schon damals vermutet, dass seine Krankheit eine psychische Ursache haben könnte. Nach mehreren Operationen, mit Stimmverlust und Luftmangel durch die eingesetzte Trachealkanüle konnte er mit 41 seinen Beruf nicht mehr ausüben und musste in die Invaliditätspension gehen. Er konnte seine Familie nicht mehr erhalten und bekam schwere Depressionen.

Er wandte sich später an die Klasnic-Kommision. Als Opfer anerkannt, erhielt er 15.000 Euro und die Zusage für 30 Therapiestunden. Weil dies nur einen Bruchteil der tatsächlichen Schäden und Kosten abdecke brachte er nun eine Schadenersatzklage beim Landesgericht Wien ein.

"Untragbarer Vorwurf"

Der in Wien ansässige Provinzial des Ordens der Oblaten, Thomas Vanek, stellte auf APA-Anfrage fest, ihm liege keine Klageschrift vor. Es sei ein schlimmer Vorwurf erhoben worden, der aber "nicht haltbar", sondern "untragbar" sei. Man überlege eine Gegenklage. Der geschilderte Sachverhalt könne so nicht stimmen. Es gebe darin Widersprüchliches. Er habe sich gegenüber der Klasnic-Kommission dagegen ausgesprochen, zu bezahlen. Der eine beschuldigte Pater sei bereits seit längerem verstorben, deshalb habe er dazu nicht mehr befragt werden können. Man habe aber mit anderen Personen aus der Zeit, auch mit Mitschülern, gesprochen und es sei kein weiterer Vorwurf gegen die beiden Ordensmänner erhoben worden. Auch ein ärztliches Gutachten, das einen Zusammenhang von Missbrauch und der sehr bedauerlichen Erkrankung belege, sei unbekannt.

Es sei dem Kläger eine Konfrontation unter Anwesenheit von zwei neutralen Personen angeboten worden, das habe er jedoch nicht angenommen, berichtete Vanek. Er stellte grundsätzlich fest, man gehe gewissenhaft und seriös mit derartigen Vorwürfen um und nehme sie auch nicht auf die leichte Schulter.

Eine strafrechtliche Anzeige gebe es in diesem Fall nicht, erklärten Vanek und die Plattform einhellig. Letztere will weitere Betroffene suchen, deren Fälle später datieren. Denn dann wären ältere auch nicht verjährt.