Der Abschlussbericht wird jetzt geprüft, hieß es am Mittwoch aus dem Ministerium. Aufgabe der Soko war es, ein allfälliges Behördenversagen festzustellen. Die Kommission hat Vorschläge zur Lösung von Schnittstellenproblemen ausgearbeitet. Bereits im vergangenen Oktober legte die Soko einen Zwischenbericht vor und ortete darin systemische Probleme innerhalb und zwischen Institutionen.

Eine behördenübergreifende Kommunikation war unterblieben, bemängelte Soko-Leiter Helfried Haas, Vizepräsident des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtsachen, nach dem Prozess gegen den aus Kenia stammenden Obdachlosen, der am 4. Mai eine 54-Jährige mit einer Eisenstange erschlagen hat. Der bei der Tat 21-Jährige wurde Ende November nach einer kurzen Verhandlung am Landesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Der Angeklagte beim Prozess im November am Landesgericht.
Der Angeklagte beim Prozess im November am Landesgericht. © APA/ROLAND SCHLAGER

Er litt seit mehreren Jahren an einer paranoiden Schizophrenie, die unbehandelt geblieben war. Am Ottakringer Brunnenmarkt war der Obdachlose als Unruhestifter bekannt bzw. gefürchtet. Schon 2015 hatte er eine Frau mit einer Eisenstange attackiert. Mehrfach hatte die Polizei mit ihm zu tun, allein für die Staatsanwaltschaft war er nicht greifbar, sondern zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Bis zum 4. Mai war der Obdachlose auf freiem Fuß.