Mit Freisprüchen für einen Jagdaufseher und drei Polizisten hat am Dienstag in Eisenstadt der Prozess um Amtsmissbrauch bei einer Treibjagd 2015 im Südburgenland geendet. Die vier sollen einen Pkw mit Tierschützern am Weiterfahren gehindert haben, obwohl nicht gegen das Jagdgesetz verstoßen wurde. Den Angeklagten sei Vorsatz nicht mit ausreichender Sicherheit nachzuweisen, befand das Gericht.

Zu dem Vorfall kam es am 20. November 2015 bei einer Treibjagd im Jagdrevier des Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly. Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, war mit drei Begleitern unterwegs - zunächst, um eine Jagd auf gezüchtete Fasane in Ungarn "zu dokumentieren", wie er am Dienstag als Zeuge im Prozess schilderte. Dabei sei auch eine Drohne zum Einsatz gekommen.

Die Jagd in Ungarn sei jedoch abgebrochen worden und sollte am Nachmittag im Revier von Mensdorff-Pouilly fortgesetzt werden. Er habe später die Jagdgesellschaft - zum Teil auf einer öffentlichen Straße - gesehen und sei auf die Jäger zugefahren. Der Jagdaufseher sei daraufhin aus dem Feld neben der Straße "herausgeschossen", habe ihm gesagt, dass er die Jagd störe und einen Ausweis verlangt. "Dann hat er die Anweisung gegeben, dass mein Auto blockiert wird", sagte Balluch.

"Gefahr in Verzug"

Der angeklagte Jagdaufseher hatte das Szenario bei seiner Befragung anders beschrieben. Balluch sei ausgestiegen und "in den Trieb hinein" gegangen: "Wenn man da durchfährt, während der Trieb ist, ist das sehr gefährlich. Ich habe sofort abgebrochen, weil Gefahr in Verzug war".

Dass der VGT-Obmann auf einer öffentlichen Straße unterwegs war, habe er damals nicht gewusst, sondern erst später, sagte der Jagdaufseher ebenso aus wie die mitangeklagten Polizisten - eine Argumentation, die die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer als "Schutzbehauptung" bezeichnete.

Sowohl der Jagdaufseher als auch Balluch wenig später hatten wegen des Vorfalls die Polizei verständigt. Beim Eintreffen der Beamten seien die Jagdhelfer, die seinen Wagen mit zwei Fahrzeugen blockiert hätten, sofort weggefahren, schilderte Balluch. Er habe dann auf die Polizei gewartet. "Ich wollte mich eigentlich bedanken dafür, dass sie mich gerettet haben."

Fast zwei Stunden aufgehalten

Doch auch der Beamte, der den Einsatz leitete, habe seinen Ausweis verlangt, den er ihm auch gezeigt habe. Die Dienstnummer des Polizisten habe er jedoch nicht wie seinerseits verlangt, erhalten. Nachdem seine Begleiter sich nicht auswiesen, sei ihm gesagt worden, dass sie nicht weiterfahren könnten, "bis wir die Ausweise zeigen". "Geendet hat das dadurch, indem er (der leitende Polizeibeamte, Anm.) an die Scheibe geklopft hat und gesagt hat: Sie können fahren", schilderte der VGT-Obmann. Zuvor habe er allerdings "eindreiviertel Stunden" warten müssen.

Dass er mit seinen Mitfahrern sich an dem Tag schon früher im Wald aufgehalten hätten - Polizisten hatten vier Personen abseits der Wege beobachtet - bestritt Balluch. "Es gab ein zweites Auto aus Graz", das habe man "im Vorfeld arrangiert", erläuterte der VGT-Obmann.

Während die Staatsanwältin ausreichend Indizien für eine Verurteilung wegen Amtsmissbrauch gegeben sah, forderten die Anwälte der Angeklagten durchwegs einen Freispruch. "Das Burgenländische Jagdgesetz gehört nicht zu jenen Gesetzen, die ein Landpolizist in einem Kaff wie Luising, Strem oder wo auch immer tagtäglich anzuwenden hat", bemerkte einer der Verteidiger. Dass Balluch meine, durch sein Verhalten die Jagd nicht zu stören, "das kann ja wohl nicht sein Ernst sein", sagte ein Kollege.

Der Schöffensenat sprach die Angeklagten nach kurzer Beratung frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Keine Konsequenzen

Im Prozess seien "unterschiedliche Welten aufeinandergeprallt", sagte die Vorsitzende, Doris Halper-Praunias, in ihrer Urteilsbegründung. Der Freispruch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs sei "im Zweifel" erfolgt. Man habe etwa dem Jagdaufseher nicht mit der für den Strafprozess erforderlichen Sicherheit nachweisen können, dass er gewusst hätte, dass durch die Tierschützer keine Übertretung des Jagdgesetzes stattgefunden habe.

De facto sei die Jagd gestört worden, wenn dies auch möglicherweise rechtlich nicht der Fall gewesen sei, stellte die Vorsitzende fest. Auch hinsichtlich des Verhaltens der an der Amtshandlung beteiligten Polizisten habe man Wissentlichkeit und den Vorsatz, jemand in seinen Rechten zu schädigen, nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen können.