Welchen Werbewert hatte die BZÖ-Werbebroschüre, die 2009 an 220.000 Kärntner Haushalte verteilt worden ist? Das wurde am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt erörtert. Auf der Tagesordnung des Untreue-Prozess gegen Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch, Harald Dobernig und Stefan Petzner stand die Befragung jenes Gutachters, der die Broschüre unter die Lupe genommen hat.

Gleich zu Prozessbeginn kam es zu einem Knalleffekt: Die Staatsanwaltschaft sagte, dass sie die Anklage gegen Dörfler ausweitet. Ihm wird nun auch Amtsmissbrauch und Untreue vorgeworfen, weil er zumindest in acht Auftragsvergaben eingegriffen haben soll, damit politisch genehme Baufirmen Aufträge bekommen. Schaden laut Staatsanwaltschaft: mehr als 300.000 Euro. Darüber hinaus sind weitere Ermittlungen gegen Dörfler möglich. Dieser nahm die Ausweitung der Anklage äußerlich emotionslos zur Kenntnis.

Sitzung auf Montag vertagt

Auch sonst war es in dem Prozess vor Richter Christian Liebhauser-Karl spannend: So hat etwa Ulrike Pöchinger, Verteidigerin von Uwe Scheuch, in ihrem Eröffnungsplädoyer von einem "Schnäppchen" für das Land Kärnten gesprochen. Zu den Gesamtkosten von knapp 332.300 Euro hätte das Land nur 10.000 Euro beigesteuert. Kein vernüftiger Mensch könne hier von einem Schaden für das Land sprechen, so Pöchinger am ersten Verhandlungstag im Jänner.

Dazu war am Vormittag auch der Sachverständige am Wort. Sein Fazit: Die Broschüre ist "keine geeignete Standortmarketing-Kampagne" für das Land Kärnten. Sie hat 85 Prozent Werbewert für das BZÖ, maximal 15 Prozent für das Land und null Prozent für die Landesgesellschaft (LIG), die die Broschüre bezahlt hat.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, vertreten durch die Staatsanwälte Eberhard Pieber und Bernhard Weratschnig, beziffert den für den Steuerzahler entstanden Schaden auf 219.000 Euro.

Kurz nach 10 Uhr war die Sitzung bereits zu Ende und wurde auf Montag vertagt.