Eine Schöffenverhandlung gegen zwei jugendliche Asylwerber wegen versuchter Brandstiftung in einer NÖ Flüchtlingsunterkunft ist am Dienstag vertagt worden, weil einer der beiden Angeklagten nicht gekommen war. Der Beschuldigte hatte in der Früh dem Landesgericht St. Pölten telefonisch mitteilen lassen, dass er sich weigere aufzustehen und nicht beim Prozess erscheinen wolle.

Der vorsitzende Richter ordnete daraufhin an, den Jugendlichen von der Polizei vorführen zu lassen. Da dies allerdings zu viel Zeit in Anspruch nahm, wurde das Verfahren schließlich vertagt. Als neuer Termin wurde der 4. April festgelegt.

Brandlegung aus Rache

Die beiden Afghanen, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Österreich gekommen waren, sollen aus Rache in ihrer Unterkunft einen auf einem Kasten stehenden Karton mit einer Autorennbahn angezündet haben. Die Teenager sollen laut Staatsanwaltschaft erzürnt gewesen sein, weil ihnen ein Laptop, den sie aus einem Gemeinschaftsraum in ihr Zimmer mitgenommen hatten, wieder abgenommen worden war. Das Feuer wurde gelöscht, es entstand Sachschaden.

Die beiden Jugendlichen sind mittlerweile in verschiedenen Unterkünften untergebracht. Der anwesende Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. "Ich weiß nichts von dem Vorfall", meinte er zu Verhandlungsbeginn laut der Übersetzung der Dolmetscherin. Auch der andere Jugendliche, der derzeit in einer Unterkunft im Bezirk St. Pölten-Land wohnt, hat bisher die Vorwürfe bestritten.