Das Gericht sei vom Vorsatz, dass durch diverse Scheinhandlungen Steuern hinterzogen werden sollten, "überzeugt", sagte der Richter in der Begründung. Man stütze sich dabei auf die Angaben des Zweit- und Drittangeklagten, die im Ermittlungsverfahren wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen hätten.

Es geht um 3,5 Millionen Euro Mineralölsteuer

Die Tatbeteiligung sei unterschiedlich - dementsprechend auch die Strafhöhe. Insgesamt seien dem Fiskus rund 3,5 Millionen Euro an Mineralölsteuer entgangen. Zum Vorwurf der verkürzten Umsatzsteuer hieß es, die errechnete Steuerschuld ergebe sich durch die geltend gemachten Scheinrechnungen.

Der Erstangeklagte wurde zu drei Jahren verurteilt, davon wurden zwei Jahre bedingt nachgesehen. Der Zweitangeklagte erhielt 20 Monate, davon 14 bedingt, der dritte ein Jahr bedingt, und der vierte Mann zweieinhalb Jahre, davon 20 Monate bedingt. Dazu wurden im Fall der Uneinbringlichkeit der Steuerschulden jeweils Ersatzfreiheitsstrafen festgelegt. Die Entscheidung des Schöffensenats ist in keinem Fall rechtskräftig.