Auch wenn der Winter Österreich fest im Griff hat, in den Reisebüros ist bereits der Sommer ausgebrochen. Die entsprechenden Urlaubskataloge liegen vor und Führbucherboni locken die Kunden.

Besondere Vorsicht sei beim Buchen per Telefon, E-Mail oder im Internet geboten, da der Reisevertrag nicht unterschrieben wird und daher kein Rücktrittsrecht bestehe, warnen die Konsumentenschützer. Änderungen sind daher oft nicht möglich oder aber kostenpflichtig.

Beim Durchblättern der Kataloge hingegen sollte man vor allem "zwischen den Zeilen lesen", um vor bösen Überraschungen gefeit zu sein. Liegt ein Domizil etwa in einem "aufstrebenden Ferienort", müsse mit Baulärm gerechnet werden, so die Erfahrungen der AK. Die Beschreibung "15 Minuten vom Strand" sage nichts darüber aus, ob die Wegdauer zu Fuß oder mit dem Auto gemeint ist. Der Rat daher: Nachfragen bei Unklarheiten und notfalls Auskünfte schriftlich bestätigen lassen.

Grundsätzlich darf der Veranstalter nur eine Anzahlung von maximal 20 Prozent des Reisepreises verlangen. Außerdem gehöre überprüft, ob dieser eine Insolvenzabsicherung hat. Damit sind Zahlungen bei einem möglichen Konkurs abgesichert. Generell empfehlen die Konsumentenschützer auch, alle Unterlagen bis nach dem Urlaub aufzuheben, um im Fall von Reklamationen Buchungsdetails vorweisen zu können.

Wer eine teure Reise plant, der sollte eine Stornoversicherung in Erwägung ziehen, lautet ein weiterer Ratschlag. Bei manchen Kreditkarten ist diese automatisch, meist aber nur bis zu einem gewissen Betrag, inkludiert. Damit der Schutz in Kraft tritt, müsse der Kartenbesitzer jedoch häufig mindestens einen Teil der Reise mit ihr bezahlen.