Die Zahl der Anhänger der den Staat und seine Bestimmungen ablehnenden OPPT, Reichsbürger, Freemen etc. ist stark im Steigen begriffen. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) und der Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit, Konrad Kogler, bezifferten sie am Dienstag mit 1100. Allein in den vergangenen vier Monaten seien 400 dazugekommen. Dazu kommen rund 20.000 Sympathisanten der Szene.

"Ämter mit Papier zugeschüttet"

Die Zahl dieser Personen verteilen sich auf zahlreiche, sich zum Teil sehr voneinander unterscheidende Gruppierungen: "Aber sie haben eines gemeinsam: dass sie staatliche Strukturen ablehnen", erläuterte Kogler bei einer Infoveranstaltung unter dem Titel "Projekt Gemeinsam.Sicher gegen staatsfeindliche Verbindungen". Der Innenminister sprach in Zusammenhang mit dem Modus Operandi von "Papierterroristen". Kogler erläuterte: "Ämter werden im wahrsten Sinn des Wortes mit Papier zugeschüttet."

Dazu würden die Anhänger dieser Gruppierungen versuchen, die Behörden zu unterwandern. Dem Innenminister zufolge war dies sogar bei der Veranstaltung spürbar geworden. "Zwei Personen, die sich zur OPPT (One People's Public Trust , Anm.) bekennen, haben wir mittlerweile entfernt", berichtete Sobotka. Kogler wies außerdem auf Kooperationen mit extremistischen Gruppierungen hin. In vielen Fällen betrifft das rechtsextreme Organisationen, aber auch mit der linksradikalen Szene gebe es vor dem Hintergrund anarchistischer Tendenzen Überschneidungen. Nicht zuletzt beobachte man eine zunehmende Gewaltbereitschaft.

Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium, kündigte die Schaffung einer eigenen Bestimmung gegen Gründer und Anhänger solcher Gruppierungen an. "Die Zahl von mehr als 1000 Anhängern zeigt, dass wir wirklich dringend etwas zu tun haben." Die Strategie des Justizministeriums betreffe einerseits die Durchsetzung geltender Rechtsvorschriften, den Schutz der Bediensteten, die mit Reichsbürgern und Co. zu tun haben sowie die Schaffung neuen Rechts an.

Neuer Strafrechtsparagraf

Im neu zu schaffenden Paragrafen 246a StGB soll künftig jemand strafbar sein, der eine staatsfeindliche Bewegung gründet oder sich daran beteiligt, die den Zweck hat, die Vollziehung von Gesetzen zu verhindern. Um einer Bewegung anzugehören, ist es ausreichend, dass eine gewisse Anzahl von Personen (zumindest zehn) der gleichen Gesinnung oder dem gleichen Ziel folgen.

Eine gemeinsame Organisationsstruktur oder gemeinsame Kundgebungen sollen nicht notwendig sein, um einer Bewegung anzugehören. Somit ist sichergestellt, dass der Staat auch auf einzelne Personen strafrechtlich reagieren kann, die sich nicht formal zu einer Gruppe zusammenschließen. Der Strafrahmen ist zunächst mit bis zu zwei Jahren veranschlagt, der Gesetzestext wird gerade mit dem Innenministerium abgestimmt.

Sobotka will zudem das gerade im Entstehen begriffene Konzept des Community Policing einsetzen, um auf Gruppen möglichst schnell aufmerksam zu werden und geeignete Maßnahmen einleiten zu können. Das geht bis hin zu therapeutischem Einwirken auf potenzielle Anhänger, bevor sie in die Fänge dieser Gruppen geraten.