Sind Zigarettenautomaten ohne Schockbilder und Warnhinweise rechtswidrig und müssen daher weg?  In Deutschland hat der Justizsenat einen Verstoß gegen die Anti-Raucherbestimmungen der EU festgestellt: Planen Menschen Zigaretten zu kaufen, müssen sie noch vorab mit Warnhinweisen konfrontiert werden; das soll Menschen dazu bringen, den Kauf zu überdenken. Bei den Automaten ist dies jedoch nicht der Fall.

In Österreich wird nun vom Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Finanzministerium geprüft, wie die Situation hierzulande aussieht und ob die 6500 Automaten hierzulande nicht wenigstens nachgerüstet werden müssen. Franz Pietsch, Abteilungsleiter im Gesundheitsministerium und zuständig für den Nichtraucherschutz erklärt im Ö1-Morgenjournal, das Urteil aus Deutschland sei im Ministerium nicht unbemerkt geblieben: "Wir nehmen das zum Anlass auch in Österreich auf Basis der österreichischen Rechtssituation zu prüfen".

Pietsch will einem Ergebnis nicht vorgreifen, allerdings räumt er ein, dass die EU-Vorgaben zu den Schockbildern in Österreich die gleichen seien wie in Deutschland.

800 Schüler befragt

Mit direkter Kritik am Gesundheitsministerium hat sich bereits am Donnerstag die Schutzgemeinschaft für Nichtraucher bei einer Pressekonferenz in Wien zu Wort gemeldet. Anlass war die Aufhebung des Nichtraucherschutzes auf Theaterbühnen. Drastische Zahlen lieferte der Wiener Umwelthygieniker Manfred Neuberger. Laut einer Umfrage beziehen 68 Prozent der 15-jährigen Raucher ihre Zigaretten aus der Trafik.

Zu diesem Ergebnis kamen vier seiner Diplomanden auf der Medizinischen Universität Wien, die in drei Bundesländern 800 Schüler unterschiedlicher Schultypen im Alter von 13 bis 15 Jahren befragten. Das Verkaufsverbot an unter 16-Jährige scheint laut dieser Umfrage nicht wirklich zu greifen: Während bei den 13-Jährigen rund 27 Prozent das Rauchen schon probiert haben, sind es bei den 15-Jährigen bereits über 47 Prozent. In dieser Altersgruppe bezeichnen sich rund 29 Prozent, also fast jeder Dritte, als regelmäßige Raucher. An die 14 Prozent gaben an, bereits täglich zu rauchen. Bei den 13-Jährigen wird nur von 1,6 Prozent täglich geraucht, aber schon über 15 Prozent rauchen regelmäßig.

Rauchen unter Jugendlichen
Rauchen unter Jugendlichen © (c) APA

Gefragt wurde auch, wo sich die Teenager ihre Glimmstängel besorgen, und das war jeweils unabhängig von der Altersgruppe meist die Trafik. Zu 68 Prozent beschaffen sich demnach die 15-Jährigen dort ihre Packerln, zu 46 Prozent die 14-Jährigen und zumindest 35 Prozent der 13-Jährigen wurden laut ihren Angaben dort mit Zigaretten versorgt. "Neben einer Anhebung des bestehenden Alterslimits auf 18 Jahre müssen deswegen auch 'Mystery Shopper' eingeführt werden, damit die Gesetze eingehalten werden", forderte Neuberger. Derzeit sei es für unter 16-Jährige aber gar nicht in allen Bundesländern rechtlich möglich, Testkäufer zu werden.

Zigarettenautomat als Lieferant

Auch der Zigarettenautomat dient als Lieferant, 49 Prozent der 15-Jährigen nutzen diese Quelle. "Da borgt man sich die Bankomatkarte einfach von einem älteren Bekannten aus", erläuterte Neuberger. Für Bundesleiter Robert Rockenbauer von der Schutzgemeinschaft für Nichtraucher sind diese Automaten ohnehin etwas, das verboten werden sollte: "Ich werde das Gesundheitsministerium darauf aufmerksam machen, dass hier die EU-Richtlinie verletzt wird." Denn die Schockbilder auf neuen Zigarettenschachteln sollten den Konsumenten eigentlich vom Kauf abhalten. Lässt er das Packerl jedoch aus dem Automaten, erblickt er es erst nach dem Erwerb.

Den Schutz der Jugend machte Rockenbauer auch geltend, als er sich für das Rauchverbot auf der Bühne aussprach. Das Gesundheitsministerium habe hingegen im Vorjahr dieses Verbot auf Theaterbühnen aus dramaturgischen Gründen aufgehoben, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gebe. Daher forderte er von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ), diese Raucherlaubnis zurückzunehmen. Rockenbauer gab an, den Fall Mitte September 2016 wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch an die Volksanwaltschaft weitergeleitet zu haben, "die mir bereits mitgeteilt hat, dass ein amtswegiges Verfahren eingeleitet wurde", schloss er.

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