Der Hype um sogenannte "Killer-", "Grusel-" oder "Horror-Clowns" scheint nun auch verstärkt unter Salzburgs Jugendlichen um sich zu greifen. Die Polizei hat in den vergangenen Tagen gleich vier Vorfälle im Bundesland dokumentiert. Wie brisant das Thema ist, zeigt nicht zuletzt ein Vorfall in Hallein am Samstagabend, wo ein unbekannter "Horror-Clown" einen 14-jährigen Buben vom Rad schubste.

Der Schüler kam zu Sturz und zog sich leichte Abschürfungen zu, der Clown floh laut Angaben des Jugendlichen nach der Attacke lachend. Die Polizei ermittelt nun wegen Körperverletzung. Bereits am Freitag hatten Beamte einen als "Horror-Clown" verkleideten 14-Jährigen in Bischofshofen wegen Ordnungsstörung angezeigt. Der Bursche hatte versucht, auf der Straße ein Auto anzuhalten und wollte sich dabei von einem Freund fotografieren lassen. Nach seinen Angaben wollte er niemand erschrecken. Der 14-Jährige und sein Freund wurden samt Kostüm ihren Müttern übergeben.

Auch in Golling (Tennengau) und Grödig (Flachgau) hat die Polizei zuletzt mehrere Burschen - alle im Alter von 15 bis 18 Jahren - ausgeforscht, die mit ihren Verkleidungen Leute erschrecken wollen oder für Fotos in Sozialen Netzwerken posierten. In diesen beiden Fällen lagen aber weder strafrechtliche noch verwaltungspolizeiliche Tatbestände vor.

Rechtliche Konsequenzen

Erst am Freitag hatte das Rechtsschutz-Unternehmen D.A.S. in einer Aussendung darauf hingewiesen, dass "Horror-Clowns" nicht nur keine Spaßvögel sind, sondern auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Neben den Tatbeständen der Nötigung und der gefährlicher Drohung, sei auch eine fahrlässige Körperverletzung nicht unwahrscheinlich, etwa wenn jemand absichtlich einen anderen Menschen so sehr erschreckt, dass dieser sein Fahrrad verreißt oder beim Laufen stolpert.