Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen eine viel beschäftigte Polizeidolmetscherin, die von den Sicherheitsbehörden als Übersetzerin für die persischen Sprachen Dari und Farsi eingesetzt wurde. Sie spielte auch im Schlepper-Prozess gegen Aktivisten aus dem Umkreis der Votivkirchen-Bewegung eine tragende Rolle, der im Dezember 2014 in Wiener Neustadt in erster Instanz zu Ende gegangen ist.

Keine offizielle Dolmetscher-Ausbildung 

Gegen die aus Afghanistan stammende Frau steht im Zusammenhang mit von ihr verrechneten Übersetzungstätigkeiten in Asylansuchen der Vorwurf des schweren gewerbsmäßigen Betrugs im Raum, bestätigte Thomas Vecsey, der Sprecher der Wiener Anklagebehörde, am Freitag Recherchen der APA. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), aber auch andere Behörden hatten immer wieder auf die Dolmetscherin zurückgegriffen, die in der Bundeshauptstadt ein Übersetzungsbüro betreibt. Eine offizielle Dolmetscher-Ausbildung soll sie dem Vernehmen nach nicht haben.

Sie steht im Verdacht, sich bei der Erstbefragung von afghanischen und iranischen Asylwerbern höhere Gebühren erschlichen zu haben, indem sie fälschlicherweise vorgab, diese wären Analphabeten. Das hatte umfassenderes, in Wahrheit aber gar nicht notwendiges Übersetzen zur Folge, was sich die Frau - so die Verdachtslage - in angeblich betrügerischer Absicht abgelten ließ. Damit soll sie die Republik Österreich geschädigt haben, die ihr nach derzeitigem Ermittlungsstand jedenfalls mehr als 5.000 Euro zu Unrecht ausbezahlt haben soll. Für die junge Afghanin gilt die Unschuldsvermutung.

Falsche Angaben

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft vernimmt das Wiener Landeskriminalamt derzeit in dieser Sache laufend afghanische Asylwerber als Zeugen. Einige von ihnen soll die Dolmetscherin bei ihrer Vernehmung möglicherweise auch beeinflusst haben. Es gibt vorerst allerdings keine Hinweise, dass sie die Asylsuchenden zu falschen Angaben angestiftet haben könnte, betonte Vecsey.

Die Dolmetscherin hatte erstmals im schlagzeilenträchtigen Schlepper-Prozess gegen Asyl-Aktivisten in Wiener Neustadt für mediales Aufsehen gesorgt, in dem sie eine nicht unbedeutende Rolle spielte. Sie war eine von vier Dolmetschern, die über Monate hinweg von der Polizei abgehörte Telefonate der Angeklagten übersetzten. Die 10.000 Telefonüberwachungsprotokolle bildeten das Gerüst der Anklage gegen acht Männer aus Pakistan, Afghanistan und Indien. Sieben von ihnen wurden am Ende wegen Schlepperei zu teilbedingten Haftstrafen zwischen sieben und 28 Monaten verurteilt, weil sie unter anderem Landsleuten die Weiterfahrt durch Österreich organisiert hatten.

Diese Urteile sind nach wie vor nicht rechtskräftig, wie die Sprecherin des Wiener Neustädter Landesgerichts, Birgit Borns, am Freitag auf APA-Anfrage erklärte. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger hatten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet, die Rechtsmittel sind noch beim Obersten Gerichtshof (OGH) anhängig.

Zweifel an Korrektheit der Übersetzungen

In dem Wiener Neustädter Verfahren waren Zweifel an der Korrektheit der Übersetzungen der jungen Afghanin aufgekommen. Sie protokollierte in ihrer Verschriftlichung eines abgehörten Telefonats beispielsweise den Ausdruck "Schleppungsunwillige", während auf dem Tonband mit dem Original-Telefonat "Die Leute sind gekommen" zu hören war. Sie musste schließlich einräumen, die Entscheidung, was ins Protokoll komme, sei "in Absprache mit den anwesenden Polizisten geschehen".

Vor wenigen Tagen hatten die heimischen Strafverteidiger die flächendeckende Videoaufzeichnung aller polizeilicher Vernehmungen verlangt, die eines Dolmetschers bedürfen. Nur so sei gewährleistet, dass die im Rahmen einer polizeilichen Einvernahme getätigten Angaben richtig und vollständig übersetzt werden. Richard Soyer, der Sprecher der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen, bekräftigte am Freitag gegenüber der APA diese Forderung: "Faktum ist, dass die aufgrund einer EU-Richtlinie verbesserte Übersetzungshilfe für Beschuldigte bei polizeilichen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren immer wieder eklatant verletzt wird. Die Wahrheitsfindung im Strafprozess wird dadurch gefährdet."