Ein mehrfach vorbestrafter Wiener muss sich am Mittwoch im Landesgericht verantworten, weil er zwei Tage nach seiner bedingten Entlassung eine 16-Jährige vergewaltigt haben soll. Der 24 Jahre alte Mann hatte diese noch in Haft auf einer Dating-Plattform kennengelernt - er nützte seine Freigänge, um übers Internet mit dem Mädchen anzubandeln. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig.

Bei Wiener Polizei beschäftigt

Seit Anfang September 2015 musste der Mann nur mehr die Nächte und die Wochenenden in der Justizanstalt Wien-Simmering verbringen. Untertags war er bei der Wiener Polizei beschäftigt, wo er als Hausarbeiter in den Büroräumlichkeiten der Landespolizeidirektion eingesetzt wurde. Hin und wieder nutzte er die Gelegenheit und setzte sich in davor geparkte Polizeiautos, um mit seinem Smartphone Selfies anzufertigen. Die Fotos platzierte er dann auf seinem Profil auf der Dating-Plattform. "Er hat mit der Fantasie der Damenwelt gespielt, die teilweise auf Uniformen steht", räumte sein Verteidiger Florian Kucera ein.

Bei einer 16-Jährigen dürfte die Masche zunächst Erfolg gehabt haben. Der Angeklagte und das Mädchen kamen miteinander ins Gespräch, kommunizierten schließlich über WhatsApp und tauschten Nackfotos aus. Am 17. März 2016 wurde die bedingte Entlassung des 24-Jährigen verfügt, am 19. März öffneten sich für ihn die Gefängnistore. Zwei Tage später soll er die 16-Jährige beim ersten Treffen in einem Stiegenhaus vergewaltigt haben.

Der Angeklagte stellte das entschieden in Abrede. Das Mädchen habe ihn zu küssen begonnen und sich schließlich die Hose runtergezogen. Da habe er seinen Gürtel aufgemacht: "In drei Minuten war alles vorbei." Darauf angesprochen, dass er damals eine Freundin hatte, meinte der 24-Jährige: "Ich bin keine treue Seele."

Nur Sonderschule besucht

Den Angaben des Mädchens zufolge soll er sie am Hals gepackt und sie aufgefordert haben, sie möge "es einfach über sich ergehen lassen". Der Angeklagte dementierte und betonte, das sei nicht seine Ausdrucksweise. Er habe nur die Sonderschule besucht.

Laut Anklage soll das Mädchen nur deshalb zum Treffen gegangen sein, um ihrer virtuellen Bekanntschaft mitzuteilen, dass sie an keinem weiteren Kontakt interessiert war. Sie hatte sich anderweitig verliebt. Man traf sich auf einer Straße im 15. Bezirk und ging, als es draußen kühler wurde, schließlich in ein Wohnhaus, in dem eine Freundin der 16-Jährigen lebt. Der Darstellung der 16-Jährigen zufolge - das betroffene Mädchen wurde im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch einvernommen, die DVD mit ihren Angaben wird im Rahmen des gerichtlichen Beweisverfahrens abgespielt - soll der Angeklagte erst dann von ihr abgelassen haben, als sich eine heimkommende Hausbewohnerin im Stiegenhaus bemerkbar machte.

Auf freien Fuß gesetzt

"Ich bin der ehrlichen und absoluten Überzeugung, dass sie nicht vergewaltigt wurde", bekräftigte dagegen der Verteidiger. Auch das Wiener Oberlandesgericht (OLG) dürfte von der Schuld des Angeklagten nicht hundertprozentig überzeugt sein. Jedenfalls wurde einer Haftbeschwerde stattgegeben und der Verdächtige, der nach der Anzeige der Jugendlichen in U-Haft genommen worden war, wieder auf freien Fuß gesetzt. Nach Ansicht des OLG soll kein dringender Tatverdacht vorliegen.

Verteidiger Kucera zeigte sich überzeugt, dass das Mädchen - möglicherweise, um den neuen Freund nicht zu vergrämen - "es im Nachhinein so umgedeutet hat, als sei es eine Vergewaltigung gewesen". Er stützte sich dabei auf Auswertungen des Mobilfunk-Verkehrs zwischen dem Angeklagten und der Zeugin und ein psychiatrisches Gutachten, das an der Glaubwürdigkeit der 16-Jährigen zweiflen lasse. Der Expertise zufolge lägen "deutliche Hinweise auf auffällige Persönlichkeitsfaktoren vor", sagte Kucera.

Verhandlung vertagt

Der Prozess  ist am Mittwochnachmittag auf den 21. September vertagt worden. Beim nächsten Termin soll vor allem eine Psychiaterin, die das Mädchen begutachtet hat, gehört werden. Die Sachverständige war heute urlaubsbedingt verhindert.

Weiters wird eine Zeugin geladen, die den Angeklagten und die Jugendliche im Stiegenhaus gestört hatte, in dem es zum inkriminierten Übergriff gekommen sein soll. Möglicherweise wird auch die kontradiktorische vernommene 16-Jährige noch ein Mal geladen - die Staatsanwältin hat ihre nochmalige Einvernahme beantragt. Ob das Mädchen dazu bereit ist, muss erst abgeklärt werden.