Am Landesgericht Salzburg ist am Donnerstag ein 59-jähriger Hausverwalter und Unternehmer wegen Untreue zu einer Haftstrafe von drei Jahren, einem davon unbedingt, verurteilt worden. Der Angeklagte soll von Juni 2008 bis Februar 2015 rund 2,6 Millionen Euro von den Betriebskosten- und Rücklagenkonten seiner Kunden unrechtmäßig verwendet haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann, der nicht nur als Immobilienverwalter, sondern mit zahlreichen Firmen auch als Makler und Immobilienentwickler auftrat, verwendete das Geld vor allem dazu, Verbindlichkeiten für drei seiner Gesellschaften zu begleichen. Er befriedigte Gläubiger in laufenden Exekutionsverfahren, tilgte Kredite, bezahlte gerichtliche Vergleiche oder finanzierte eigene Projekte. Vielfach wurden Beträge unter dem Titel "Übertrag Sparbuch" von den Kundenkonten abgebucht, obwohl nie entsprechende Sparbücher angelegt wurden.

"Loch auf, Loch zu"-Taktik

Ein tatsächlich vorhandenes Rücklagensparbuch mit mehr als 300.000 Euro Einlage brachte der Mann als Sicherheit für eine Bankverbindlichkeit in die Bilanz einer seiner Gesellschaften ein - und löste dieses später auch auf. Staatsanwältin Sandra Wimmer sprach am Donnerstag von einer "Loch auf, Loch zu"-Taktik. Insgesamt wurden 26 Wohnungseigentümergenossenschaften geschädigt, einzelne Häuser hatten dabei bis zu 140 Parteien.

Zugleich dürfte der Mann in kleinem Ausmaß auch Geld für sich selbst verwendet haben. So konnte sich der Angeklagte eine Zahlung in der Höhe von 7.700 Euro an einen Golfclub nicht erklären. Auf Anraten seines Verteidigers, dem Linzer Anwalt Manfred Klicnik, räumte er am Donnerstag aber ein, möglicherweise doch private Ausgaben getätigt zu haben.

Der 59-Jährige bekannte sich am Donnerstag umfassend schuldig, druckste bei seiner Befragung aber immer wieder ein wenig herum. "Ich habe das Geld immer so verwendet, dass ich es durch meine Bauvorhaben zurückzahlen kann. Wenn etwa Reparaturen angestanden sind, ist das Geld sofort auf die Rücklagenkonten zurückgeflossen", versicherte er vor Gericht. Allerdings wurde einmal die Reparatur einer Heizung nicht durchgeführt, das Geld ging indes zur Begleichung einer Rechnung an das Finanzamt.

Ob die drei Gesellschaften - eine ist mittlerweile in Konkurs - das Geld wirklich jederzeit hätten zurückzahlen können, wollte Richterin Stephanie Schmid vom Angeklagten wissen. Ursprünglich schon, sagte dieser. Dann aber hätte etwa ein Lieferant Konkurs angemeldet. Auch hohe Betriebskostenausstände seien durch einen Todesfall nicht mehr eintreibbar gewesen. Die vielen Exekutionsverfahren gegen seine Firmen könne er sich nicht erklären. "Obwohl ich meine Verbindlichkeiten immer beglichen habe, wollte keiner auf sein Geld warten. Da wurden Exekutionstitel und Konkursanträge eingebracht, weil es so schneller geht", glaubte der Angeklagte.

Er stritt die Höhe der angeklagten Beträge auch nicht ab. Laut seinem Verteidiger liege der Schaden aber nur bei 1,9 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft habe die einzelnen veruntreuten Summen addiert, geleistete Rückflüsse aber nicht berücksichtigt. Zudem hat der Angeklagte im Mai und Juni 2016 Teile des Schadens, rund 477.000 Euro, gut gemacht. "Ich werden auch den Rest in kurzer und absehbarer Zeit zur Gänze zurückzahlen", sagte er. Das Geld dafür - rund 1,5 Mio. Euro sind noch offen - soll aus Umschuldungen und Liegenschaftsverkäufen kommen.

Wie Verteidiger Klicnik nach dem Urteil zur APA sagte, habe die Richterin die Schadenshöhe und den langen Tatzeitraum als erschwerend, das Geständnis und die bereits geleisteten Rückzahlungen als mildernd gewertet. Weil weder er noch die Staatsanwältin eine Erklärung abgaben, ist das Urteil aber noch nicht rechtskräftig. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Robert Holzleitner, am Donnerstag zur APA sagte, laufen gegen den Angeklagten parallel weiter Ermittlungen wegen des Verdachts des schweren Betrugs, fahrlässiger Krida und der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen.