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Sechs weitere Kärntner Postämter vor Schließung Post: Krise lässt Ergebnis und Umsatz kräftig schrumpfen Voriger Artikel Aktuelle Artikel: Post Nächster Artikel Sechs weitere Kärntner Postämter vor Schließung Post: Krise lässt Ergebnis und Umsatz kräftig schrumpfen
Zuletzt aktualisiert: 12.11.2008 um 14:43 UhrKommentare

Streit um Post geht in die zweite Runde

Mit Spannung wird erwartet, wie der Aufsichtsrat nach dem vorläufigen Stopp für die geplante Postämterschließung durch SPÖ-Verkehrsminister Faymann reagiert. Keine Rechtsbasis für den Faymann-Erlass sieht jedenfalls Verfassungsjurist Mayer. Faymann aber kontert: Verordnung hält.

Foto © AP

Darf Verkehrsminister Werner Faymann (S) der Post AG per Verordnung vorschreiben, dass sie bis Mitte 2009 alle bestehenden Postämter offen halten muss? Darüber waren sich heute der Verfassungsjurist Heinz Mayer und Alfred Stratil, Mitglied des Postsenates in der Regulierungsbehörde und im Verkehrsministerium angesiedelt, uneins. Laut Mayer fehlt der Verordnung die Rechtsgrundlage. Darüber hinaus sei die Schließung von Postämtern die Sache des Vorstandes und nicht des Aufsichtsrates und schon gar nicht des Eigentümervertreters, sagte der Jurist am Mittwoch im Ö1-Morgenjournal.

"Eingriff in die Rechtssphäre der Post". Die Verordnung sei "ein Eingriff in die Rechtssphäre der Post, die eine juristische Person ist und mittelbar natürlich auch ein Eingriff in die der privaten Aktionäre der Post", betonte Mayer. Dem Staat gehören 51 Prozent der Post AG, der Rest gehört privaten Aktionären, mehr als ein Drittel der Post gehört Investoren aus anderen Ländern, vor allem aus Großbritannien und den USA. Laut Mayer sei davon auszugehen, dass im Laufe der nun folgenden Begutachtung allen beteiligten Stellen, das sind zum Beispiel auch Länder und Gemeinden, deutlich werde, dass es für den Schließungsstopp keine rechtliche Grundlage gebe.

Faymann kontert Rechtsbedenken. Vom Büro Faymann hieß es hingegen mit Verweis auf Stratil: "Grundlage der Verordnung ist §4 Abs. 4 des geltenden Postgesetzes, wonach der Bundesminister für Verkehr zu einer Festlegung der Dichte an Abhol- und Zugangspunkten ermächtigt ist."


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