Börse ABC: Genussschein bis Portfolio

Insider
Insider sind Personen, die aufgrund ihrer Stellung in einem Unternehmen, beispielsweise als Mitglieder des Aufsichtsrates oder der Geschäftsleitung, Kenntnis von kursrelevanten, aber noch nicht bekannt gegebenen Tatsachen haben. Auch Personen, die wegen ihres Berufs (z. B. Journalisten) über noch nicht publizierte Informationen verfügen, gelten als Insider. Insidern ist es verboten, ihr Wissen auszunutzen, um Aktien gewinnbringend zu kaufen oder verkaufen.(Foto © AP)
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