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Börse ABC: Genussschein bis Portfolio

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Genussschein

Genussscheine verbriefen schuld- und eigentumsrechtliche Ansprüche verschiedener Art, vor allem das Recht auf Beteiligung am Reingewinn oder Liquiditätserlös der Gesellschaft. Im Gegensatz zu Aktionären haben Genussschein-Inhaber kein Stimmrecht.(Foto © APA)

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