Kurzarbeit mit Jobgarantie
Ein bis vier Monate nach Kurzarbeit dürfen Betroffene - im Prinzip - nicht gekündigt werden. Das haben die Sozialpartner fixiert. Das Gesetz ist schon beschlossen.

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Glücklich hat Industriellen-Präsident Veit Sorger nicht dreingeschaut. "Das Resultat ist nicht das, was wir uns gewünscht haben", sagte er bei der Präsentation der in den letzten Tagen ausgehandelten Details für die Kurzarbeit. Doch habe es in der "in weiten Teilen dramatischen" Krise der Industrie "keinen Spielraum für Machtdemonstrationen gegeben". Wichtigste Neuerung, um die zuletzt tagelang gerungen worden war und die Gewerkschaftschef Erich Foglar als "gut gelungen" bezeichnete: Die Behaltefrist, also jene Zeit, in der Beschäftigte nach der von früher sechs auf nun bis zu 18 Monate gesetzlich möglichen Kurzarbeit nicht gekündigt werden dürfen, wurde mit ein bis vier Monate gestaffelt (siehe Info-Box).
15 Jahre alte Regeln.
Nach den alten, vor rund fünfzehn Jahren eingeführten Regeln hatte die Behaltefrist in der Praxis meistens gleichlang wie die
Kurzarbeit davor gedauert. Allerdings gilt die neu geregelte Behaltefrist nur im Grundsatz. Sollte sich etwa die Auftragslage eines kurzarbeitenden Unternehmens dramatisch schlechter entwickeln als erwartet, kann es auch gar keine Behaltefrist geben. "Wir haben da einen pragmatischen Zugang", sagte ÖGB-Präsident Foglar. In Notfällen werden sich Firmenleitung, Betriebsräte und Arbeitsmarktservice (AMS) "zusammensetzen" und beschließen, ob die Behaltefrist ausgesetzt werden kann.
90 Prozent Nettolohn.
Die neue, laut Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl auch für kleinere Firmen ohne Betriebsrat geeignete Regelung soll möglichst häufig "Kurzarbeit statt Kündigung" bringen. Dabei kann die Arbeitszeit in Blöcken von maximal sechs Monaten um zehn bis 90 Prozent gekürzt werden. Kurzarbeiter, die indirekt auch Geld vom AMS bekommen, müssten nicht darben. Selbst bei halbierter Arbeitszeit könnten sie gewöhnlich weiter "90 Prozent des Nettolohns" erhalten, behauptet die Gewerkschaft. "Es kann aber auch ein bisschen weniger sein", meinte Foglar. Die "sehr individuelle" Entlohnung von Kurzarbeitern orientiere sich an Arbeitsdauer, Kurzarbeits-Geld und "zusätzlichen Vereinbarungen". Sie sei daher nicht nach einer schlichten Faustformel kalkulierbar. Das neue Gesetz ist gestern vom Nationalrat von allen Parteien außer den Grünen beschlossen worden. Es gilt rückwirkend ab Jänner und war von den Grünen abgelehnt worden, weil es Lohnverluste von bis zu 63 Prozent bringen könne. Laut Sozialministerium wird die Zahl der AMS-Mitarbeiter für 18 Monate um 200 aufgestockt.













