Gipfelgegner wurden in Drahtkäfigen inhaftiert
Nach dem G-8-Gipfel herrscht nicht nur bei den Gipfelgegnern Empörung über Gefangenen-Sammelstellen. Anwälte erstatten Anzeige gegen Richter.

Foto © APAGing die Polizei zu hart gegen die Demonstranten vor?
Die Anwälte der in Rostock in Deutschland
während der G-8-Proteste festgenommenen Globalisierungskritiker haben
Strafanzeige gegen die Justiz erstattet. Wegen menschenunwürdiger
Unterbringung der Festgenommenen in Käfigzellen müssten die
verantwortlichen Richter zur Rechenschaft gezogen werden, erklärte
der Republikanische Anwälteverein (RAV) am Freitag.
Menschenunwürdig. Die Anwälte
warfen den Verantwortlichen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung vor.
Die Richter hätten die Käfige vor Beginn des G-8-Gipfels inspiziert
und daher die Betroffenen wissentlich unter menschenunwürdigen
Umständen in Haft gelassen.
Keine Rechtsgrundlage. "Für dieses Vorgehen gibt es keinerlei Rechtsgrundlage", erklärte
Undine Weyers vom Anwaltlichen Notdienst. "Menschen auf diese Weise
in Käfigen unterzubringen, verstößt eklatant gegen die Menschenwürde.
Sie zusätzlich dabei zu filmen, ist unerträglicher Voyerismus." In
einer großen Industriehalle seien käfigartige Zellen aus
Metallgittern errichtet worden, in denen den Angaben zufolge jeweils
bis zu 20 Menschen festgehalten wurden, teilte der RAV mit. Die
provisorischen Zellen seien etwa 25 Quadratmeter groß und von allen
Seiten sowie von oben einsehbar.
Einsehbare Zellen. Frauen und Männer seien in gegenüberliegenden, direkt einsehbaren
Zellen untergebracht gewesen, kritisierten die Anwälte weiter. Die
dort Festgehaltenen hätten auf dem Boden liegen müssen, nur einigen
sei eine dünne Gummimatte zur Verfügung gestellt worden. Decken
wurden demnach nicht ausgegeben. Die Halle sei 24 Stunden beleuchtet
und ununterbrochen von Beamten gefilmt worden.
Regelmäßige Beobachtung. Zudem hätten weitere
Polizisten die nach oben offenen und mit Netzen überspannten Käfige
regelmäßig beobachtet. Den Festgehaltenen sei es nicht möglich
gewesen zu duschen. Sie hätten lediglich ein Stück Brot, eine Scheibe
Wurst und auf Nachfragen Wasser erhalten. Jeder Gang zur Toilette und
jeder Schluck Wasser sei von Polizisten protokolliert worden.






