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Zuletzt aktualisiert: 24.07.2012 um 12:26 UhrKommentare

Causa Birnbacher: Gutachter im Zeugenstand

Am mittlerweile siebenten Prozesstag in der "Causa Birnbacher" am Landesgericht Klagenfurt werden am Mittwoch die Gutachter Rudolf Siart, Christian Nowotny, Gottfried Spitzer sowie Christian Zib im Zeugenstand erwartet.

Foto © KLZ/Markus Traussnig

Die Gutachter hatten alle Privat-Expertisen im Zusammenhang mit dem von der Kärntner Landesholding (KLH) gezahlten Millionenhonorar an den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher erstellt. Am Donnerstag ist dann der Düsseldorfer Gutachter Frank A. Schäfer am Wort, der Birnbachers Leistung mit 240.000 Euro bewertet hatte.

Auf der Anklagebank sitzen wegen Untreue neben Birnbacher noch der Kärntner ÖVP-Obmann Josef Martinz sowie die KLH-Vorstände, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander. Während Birnbacher ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, verantworten sich die übrigen Angeklagten als nicht schuldig. Grundsätzlich geht es um die Frage, ob die Zahlung der KLH von sechs Millionen Euro an Birnbacher für seine Beratertätigkeit beim Verkauf der Kärntner Hypo an die BayernLB im Jahr 2007 rechtens war oder nicht. Birnbacher hatte im Prozess angegeben, seine Leistung hätte nur einem Wert von rund 300.000 Euro entsprochen.

Zusatztermin möglich

Ob es, wie ursprünglich angekündigt, bereits in der kommenden Woche ein Urteil von Richter Manfred Herrnhofer geben wird, war vorerst offen. Der Richter hatte bereits in der Vorwoche angedeutet, dass eventuell noch der eine oder andere Zusatztermin eingeschoben werden müsse.

Ab Mittwoch neu beim Prozess dabei ist der Privatbeteiligtenvertreter der Kärntner Landesholding, Rechtsanwalt Bernhard Fink. Der Aufsichtsrat der KLH hatte Montagabend beschlossen, sich gegen Birnbacher und Martinz als Privatbeteiligter anzuschließen, und damit eventuelle zivilrechtliche Ansprüche im Falle einer Verurteilung zu erheben.

Für einen Privatbeteiligtenanschluss gegen die KLH-Vorstände Megymorez und Xander ist laut Landesholdinggesetz die Landesregierung - im konkreten Fall monokratisch Finanzlandesrat Harald Dobernig - zuständig. Aktuell werde aber kein Privatbeteiligtenanschluss gegen die Vorstände überlegt, hieß es am Dienstag aus dem Büro Dobernigs.

Man halte sich an eine Expertise des Leiters der Finanzabteilung des Landes, Horst Felsner, wonach es "keine neuen Anhaltspunkte gibt, gegen die Vorstände zivilrechtlich Ansprüche geltend zu machen." Der weiter Prozessverlauf werde jedoch genau beobachtet, ein Privatbeteiligtenanschluss letztlich nicht ausgeschlossen."

Quelle: APA

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