Weiterkämpfen nach Teilabweisung von Millionenklage
Die Hypo betonte am Dienstag in einer Aussendung, dass "überwiegende Teile der Klage in Höhe von rund 28 Millionen Euro vom Gericht als schlüssig anerkannt" wurden. Die Bank will ihre Interessen wahren.

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Nach der Teilabweisung im 48-Millionen-Euro-Schadenersatzprozess gegen Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer und elf weitere Beklagte am Handelsgericht Wien am Dienstagvormittag, hat die Hypo nachmittags betont, dass "überwiegende Teile der Klage in Höhe von rund 28 Millionen Euro als (vom Gericht, Anm.) schlüssig anerkannt" worden sind. Das sei in Sachen des 17,25 Millionen Euro hohen Schadens wegen der "Vorzugsaktienkonstruktion" und bei weiteren Klagebegehren in Höhe von rund 10 Millionen Euro der Fall, hieß es in einer Aussendung.
Aber: "Ohne das ausstehende Teilurteil vorwegzunehmen", will die Bank ihre Ansicht, "dass die Bestimmungen des österreichischen Bankwesengesetzes über die Beschränkung des Risikos bei Krediten, über Sicherheiten und die Einhaltung der Mindesteigenmittel nicht dem Schutz der Bank vor Missbrauch durch ihre Organe dienen sollen, eingehend prüfen und weitere rechtliche Schritte zur bestmöglichen Wahrung der Interessen der Bank setzen".
In "Missachtung dieser beschränkenden Bestimmungen" sei der Bank "erheblicher Schaden entstanden". Dieser sei Mitgrund für die spätere Notverstaatlichung "und die damit verbundene Belastung der Steuerzahler". Daher werde die Hypo weiter diesen Schaden und die Ausfälle aus Kreditengagements, "die erst durch die Vorzugsaktienkonstruktion und das damit erhöht ausgewiesenen Eigenkapital ermöglicht wurden", von den Beklagten zurückfordern.













